Begründung: Der Vater Leo B***** schloss bei der R***** AG (im Folgenden Versicherer) zwei Unfallversicherungsverträge „Familienunfall Variante A mit Gefahrenklasse I (II)" ab, wobei er jeweils Versicherungsnehmer und „Hauptversicherter" ist, während seine Ehefrau und „jedes Kind bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres" mitversichert sind. Das Bezugsrecht ist in beiden Versicherungsverträgen in der Weise geregelt, dass alle Versicherungsleistungen an die jeweils betroffene versic... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §132ABGB §154 Abs3 GVersVG §76VersVG §179 Abs2
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer ist bei einer Versicherung für fremde Rechnung gegenüber dem Versicherer im eigenen Namen allein verfügungsberechtigt. Dies gilt auch für einen durch eine von einem Elternteil abgeschlossene Unfallversicherung für fremde Rechnung nach § 176 Abs 2 VersVG (mit-)versicherten Minderjährigen, für den bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der als selbständiger Unternehmer ein Personalbereitstellungsbüro betreibt, hat bei der Beklagten eine Kollektiv-Unfallversicherung für Berufs- und Wegunfälle für seine sämtlichen im Ausland dienstlich tätigen Monteure, ua auch für den Nebenintervenienten, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Unfallversicherungen (AUVB 1995) zugrundegelegt, die ua die Bestimmung enthalten (Art 24), die Vorschriften der §§ 75 ff Ver... mehr lesen...
Norm: VersVG §75VersVG §76VersVG §179 Abs2. ABGB §1042
Rechtssatz: Ob der Versicherer, der bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Leistungsauszahlung ohne Zustimmung des bezugsberechtigten Versicherungsnehmers direkt an den Versicherten anstatt an den Versicherungsnehmer vornimmt, bei seiner späteren gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer diesem mit Erfolg eine auf §1042 ABGB gestützte Gegenforderung entgegenhalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die von der G***** Versicherung an die beklagte Partei ausbezahlte Versicherungssumme von Euro 6.104,52 s.A. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, dass er als Spieler der beklagten Partei verletzt worden sei, wobei die beklagte Partei die von der G***** ausbezahlte Versicherungssumme zu Unrecht für sich einbehalte. Die beklagte Partei bestritt, beantragte Klagsabweisung und wandte ein, dass sie nicht verpflichtet sei, die an sie ausbezahlte Ver... mehr lesen...
Norm: VersVG §179 Abs1VersVG §179 Abs2VersVG §179 Abs3
Rechtssatz: Eine von einem Verein für seine Mitglieder abgeschlossene Kollektivunfallversicherung kann grundsätzlich nur als für fremde (also der Gefahrsperson) Rechnung genommen angesehen werden, da angesichts des unbestimmten und wechselnden Personenkreises beim Vertragsabschluss dem für eine vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen genommenen Versicherung notwendigen Einwilligungserforde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte stand seit Jahren mit der Klägerin in Geschäftsverbindung. Am 11. 9. 1981 unterfertigte er nach Verhandlungen mit einem Vertreter der Klägerin namens G***** einen Antrag auf Abschluss einer Erlebens- und Ablebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 3,5 Millionen S und einer Laufzeit von 15 Jahren, wobei als Versicherungsbeginn der 1. 11. 1981 vorgesehen war. Der Antrag sah eine dreimonatige Bindung des Antragstellers vor, und zwar gerechne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005VersVG §159 Abs2VersVG §179 Abs2
Rechtssatz: Bezweckt eine Formvorschrift die Dokumentation der Ernstlichkeit des Parteiwillens oder eine gründliche Überlegung durch die Partei, dann gilt die Formvorschrift für den abzuschließenden Vertrag auch für die Vollmachtserteilung zum Abschluss dieses Vertrages. Die Formvorschrift des § 159 Abs 2 VersVG bezweckt den Nachweis der gründlichen Überlegung durch die Partei. Demnach genügt für... mehr lesen...