Entscheidungen zu § 178n VersVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/18 2002/17/0200

Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern schrieb dem beschwerdeführenden Verein mit Bescheiden vom 18. Mai 1998 die Zahlung von Versicherungssteuer gemäß § 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133 (in der Folge: VersStG) jeweils für die Jahre 1992 bis 1997 vor. Für das Jahr 1997 wurde die Versicherungssteuer mit S 77.683,-- bemessen, wobei die erstinstanzliche Behörde gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b VersStG den Steuersatz von 4 % des Versicherungsentgelts zur Anwendung b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2002

RS Vwgh 2002/12/18 2002/17/0200

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern57/01 Versicherungsaufsicht57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: VAG 1978;VersStG 1953 §6 Abs1 Z3;VersVG §178b idF 1994/509;VersVG §178n idF 1994/509;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der "Krankenversicherung" wird im VersStG nicht definiert. Das VersStG verweist weder auf das VersVG noch auf das Versicherungsaufsichtsgesetz (Hinweis E 21. Februar 1979, 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/17 93/16/0160

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob betreffend einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug neben dem Leasingentgelt auch eine vertragsgemäß vom Leasingnehmer abzuschließende und zu finanzierende Vollkaskoversicherung zum "Wert" und damit zur Gebührenbemessungsgrundlage gehört. Der in Rede stehende Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "VIII. Versicherung: Vollkasko auf Dauer des Leasingvertrages bei EA Versicherungsvermittlun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1994

RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0160

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ABGB §303;GebG 1957 §23;VersVG;
Rechtssatz: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann (Hinweis Fellner, Gebühren un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1994

RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0160

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1994

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