Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob betreffend einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug neben dem Leasingentgelt auch eine vertragsgemäß vom Leasingnehmer abzuschließende und zu finanzierende Vollkaskoversicherung zum "Wert" und damit zur Gebührenbemessungsgrundlage gehört. Der in Rede stehende Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "VIII. Versicherung: Vollkasko auf Dauer des Leasingvertrages bei EA Versicherungsvermittlun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ABGB §303;GebG 1957 §23;VersVG;
Rechtssatz: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann (Hinweis Fellner, Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...
Mit einem Schriftsatz vom 3. September 1990 teilte ein Versicherungsunternehmen dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit, daß der am 13. März 1990 verstorbene Erblasser, der Ehegatte der Beschwerdeführerin, eine Erbschaftssteuerversicherung abgeschlossen hatte. Die Überweisung der Versicherungssumme wurde für 1. Oktober 1990 angekündigt. In Streit steht, ob der Beschwerdeführerin die im § 16 Abs. 3 ErbStG 1955 vorgesehene Ermäßigung der Erbschaftssteuer für die Erbschaftssteu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern57/02 Förderungen (Versicherung)57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ErbStG §16 Abs1;VersicherungsförderungsG 1954 Art2;VersVG §166;VersVG §167;
Rechtssatz: Die Person des Begünstigten aus einem Lebensversicherungsvertrag erfährt durch die zusätzliche Vereinbarung einer "Erbschaftssteuerversicherung" keine Änderung. Der Abschluß einer Erbschaftssteuerversicherung hat auf die Bezugsbe... mehr lesen...