Norm: VersVG §151 Abs2VersVG §158o
Rechtssatz: Der Vertragseintritt des Erwerbers (Nutzungsberechtigten) eines Unternehmers erfolgt auch dann, wenn das Veräußerungsgeschäft unwirksam oder in einer Weise mangelhaft war, die letztlich zu seiner Aufhebung führt, sofern der Betrieb nur tatsächlich übernommen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 86/98t Entscheidungstext OGH 31.03.1998 7 Ob 86/9... mehr lesen...
Norm: VersVG §158o
Rechtssatz: Soweit einzelne Sparten der Rechtsschutzversicherung in einem einheitlichen Versicherungsvertrag zusammengefaßt sind, kann auch ein Vertragsübergang nur hinsichtlich einzelner Sparten stattfinden, wenn das durch sie versicherte Risiko im (restlichen) Betrieb des Unternehmensüberträgers nach dem Übergang des übertragenen (Teil-)Unternehmens nicht mehr auftreten kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158oVersVG §158p
Rechtssatz: Ist die Rechtsschutzversicherung für je ein eigenes Unternehmen des Versicherten und ein Unternehmen eines Mitversicherten in einem einheitlichen Vertrag genommen und veräußert der Versicherte sein Unternehmen an den Mitversicherten, dann geht die Versicherung zufolge ihres einseitig zwingenden Charakters zugunsten des Versicherungsnehmers (§ 158p VersVG) auf den Erwerber über. Ents... mehr lesen...
Norm: VersVG §151 Abs2VersVG §158o
Rechtssatz: Voraussetzung für die Veräußerung gemäß § 151 Abs 2 und § 158o VersVG ist, dass ein lebendes Unternehmen im Wege rechtsgeschäftlicher Einzelrechtsnachfolge übertragen und unter Beibehaltung seiner Identität vom Erwerber als neuen Interesseträger fortgeführt wird (VR 1991, 173 = VersR 1991, 1204 = VersE 1481). Diese Bestimmungen sind daher weder auf Gesamtrechtsnachfolge anzuwenden noch auf Verträge... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1993 stellte die Erstbeklagte auf einem Formular der Klägerin den Antrag auf Abschluß einer Fahrzeug-, Werkstätten- und Händler-Rechtsschutzversicherung, in dem das Risiko mit einer Beschäftigtenanzahl von 50 Personen einschließlich eines allgemeinen Vertragsrechtsschutzes bis zu einem Gesamtstreitwert von S 500.000 beschrieben wurde. Die jährlich zu entrichtende Versicherungsprämie sollte unter Berücksichtigung des Rabatts für zehnjährige Vertragsdauer S 142... mehr lesen...
Norm: VersVG §158o
Rechtssatz: Sind von der Rechtsschutzversicherung mehrere selbständige Unternehmen des Versicherten und des Mitversicherten erfaßt und veräußert der Versicherte nur eines seiner Unternehmen an den Mitversicherten, tritt eine Vertragsspaltung unter Prämienanpassung soweit ein, als im (verbleibenden) Betrieb des Versicherten nach dem Übergang des veräußerten Betriebsteils an den Erwerber das vertragliche Risiko nicht mehr verw... mehr lesen...