Norm
VersVG §151 Abs2Rechtssatz
Der Vertragseintritt des Erwerbers (Nutzungsberechtigten) eines Unternehmers erfolgt auch dann, wenn das Veräußerungsgeschäft unwirksam oder in einer Weise mangelhaft war, die letztlich zu seiner Aufhebung führt, sofern der Betrieb nur tatsächlich übernommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109854Im RIS seit
30.04.1998Zuletzt aktualisiert am
25.04.2013