RS OGH 1998/3/31 7Ob86/98t

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

VersVG §158o
VersVG §158p

Rechtssatz

Ist die Rechtsschutzversicherung für je ein eigenes Unternehmen des Versicherten und ein Unternehmen eines Mitversicherten in einem einheitlichen Vertrag genommen und veräußert der Versicherte sein Unternehmen an den Mitversicherten, dann geht die Versicherung zufolge ihres einseitig zwingenden Charakters zugunsten des Versicherungsnehmers (§ 158p VersVG) auf den Erwerber über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109856

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_0070OB00086_98T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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