Norm
VersVG §158oRechtssatz
Sind von der Rechtsschutzversicherung mehrere selbständige Unternehmen des Versicherten und des Mitversicherten erfaßt und veräußert der Versicherte nur eines seiner Unternehmen an den Mitversicherten, tritt eine Vertragsspaltung unter Prämienanpassung soweit ein, als im (verbleibenden) Betrieb des Versicherten nach dem Übergang des veräußerten Betriebsteils an den Erwerber das vertragliche Risiko nicht mehr verwirklicht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109857Dokumentnummer
JJR_19980331_OGH0002_0070OB00086_98T0000_004