Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 725.678,64 s.A. und zunächst auch die Feststellung, die beklagte Partei sei schuldig, ihr alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr "im Zusammenhang mit der Sattelzugmaschine Magirus Deutz 310 D 22 FS, Polizeikennzeichen W 749.820, für das Unfallereignis vom 3. Oktober 1974 erwachsen". Mit Schriftsatz vom 2. Jänner 1984, ON 21, wurde das Feststellungsbegehren auf Kosten eingeschränkt. Nach dem Klagsvorbringen habe Pa... mehr lesen...
Norm: VersVG §158dVersVG §158f
Rechtssatz: Liegt ein krankes Versicherungsverhältnis vor, bei dem der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, so sind dessen ohne Einverständnis des Versicherten abgegebenen verpflichtenden Erklärungen oder sonstigen Handlungen diesem gegenüber nicht wirksam (VersR 1964,80). Ob in der Befriedigung der geschädigten Dritten durch den Versicherer ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ihrer Schade... mehr lesen...
Norm: VersVG §158dVersVG §158e
Rechtssatz: Die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 158 d VersVG durch den Geschädigten hat nur insoweit den Anspruchsverlust zur Folge, als die Unterlassung für die Verwirkung kausal gewesen ist. Die Unterlassung der Verständigung des Haftpflichtversicherers ist jedenfalls dann bedeutungslos, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer vom Versicherungsfall (der Klagseinbringung) verständigt hat. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158d
Rechtssatz: Hat der Dritte entgegen § 158 d VersVG dem Versicherer nicht unverzüglich schriftlich angezeigt, daß er den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht habe, und hat infolgedessen der Versicherer im Haftpflichtprozeß nicht intervenieren und ein Versäumnisurteil verhindern können, so kann er im Drittschuldnerprozeß die mit Haftpflichtprozeß nicht erhobene Verjährungseinrede geltend machen. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158 cVersVG §158dVersVG §158e
Rechtssatz: 1) Sowohl im gewöhnlichen Deckungsprozeß als auch im Fall des § 158 c VersVG ist die im Haftpflichtprozeß ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für die Entscheidung des Deckungsprozesses bindend. 2) Der geschädigte Dritte ist nach § 158 d VersVG nicht verpflichtet, den Haftpflichtversicherer, der sich trotz rechtzeitig erhaltener Kenntnis von der Erhebung der Klage nicht in den Haftpf... mehr lesen...
Norm: VersVG §158dVersVG §158e
Rechtssatz: 1) Die Verpflichtung des geschädigten Dritten, dem Haftpflichtversicherer des Haftpflichtigen die gerichtliche Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegen den Haftpflichtigen unverzüglich anzuzeigen, wird nicht schon durch die Einreichung der Haftpflichtklage bei Gericht, sondern erst durch deren Zustellung an den Beklagten ausgelöst. 2) Erfährt der Haftpflichtversicherer auf andere Weise rechtzeitig... mehr lesen...
Norm: VersVG §158d
Rechtssatz: Anzeigepflicht des Dritten nach § 158 d Abs 2 VersVG. Entscheidungstexte 1 Ob 960/52 Entscheidungstext OGH 15.04.1955 1 Ob 960/52 Veröff: SZ 26/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0080754 Dokumentnummer JJR_19550415_OGH0002_0010OB00960_5200000... mehr lesen...