Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 2001 richtete Georg W***** an den beklagten Kaufmann und Inhaber einer Kfz-Werkstätte ein Neufahrzeug-Kaufvertragsanbot über einen PKW Mitsubishi Pajero zu einem Kaufpreis von ATS 614.982. Nach Punkt VII) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten, auf die Georg W***** hingewiesen wurde, sollte der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers bleiben. Georg W***** entrichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte bei der klagenden Versicherung einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag für seinen PKW abgeschlossen. Als der Beklagte die Folgeprämie nicht zahlte, bestimmte die Klägerin mit Schreiben vom 23. 11. 2000 schriftlich eine 14-tägige Zahlungsfrist. Gleichzeitig belehrte sie ihn über die Rechtsfolgen, die gemäß § 39 Abs 2 VersVG mit dem Ablauf der Zahlungsfrist verbunden sind. Obwohl dem Beklagten dieses Schreiben zuging, bezahlte er (zunächst)... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Direktklage bei Unfällen innerhalb der Monatsfrist des § 158 c Abs 2 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 70/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 70/78 Veröff: VersR 1979,728 = ZVR 1979/260 S 308 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS006579... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 18 880 S mit der Begründung: , der Erstbeklagte habe am 5. Juli 1977 mit seinem PKW, der am selben Tag beim Verkehrsamt abgemeldet worden und jedenfalls an diesem Tag bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert gewesen sei, den PKW des Klägers beschädigt. Die zweitbeklagte Partei gab das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall zu, beantragte aber Abweisung des gegen sie erhobenen Klagebegehrens wegen Fehlens der Pa... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §61 Abs4VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Enthält die vom Versicherer der Zulassungsbehörde erstattete Anzeige von der Beendigung der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung nicht den in § 61 Abs 4 KFG vorgeschriebenen Inhalt, so tritt auch dessen Leistungsfreiheit gegenüber dem geschädigten Dritten nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 158 c Abs 2 VersVG nicht ein. Bei Anführung eines falschen Kennzeichens bleibt die Haftung dahe... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Widerruft die Zulassungsbehörde bereits nach einer Anzeige des Versicherers im Sinne des § 61 Abs 3 KFG sofort die Zulassung des Kraftfahrzeuges, ordnet sie weiters die unverzügliche Rückstellung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln bzw bei Nichtablieferung deren zwangsweise Abnahme an, so hat sie bereits alle (Sicherungsmaßnahmen) Maßnahmen verfügt, die sie auf Grund einer... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §61 Abs4VersVG §38VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges dessen Haftpflichtversicherung noch nicht beendet, so tritt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem geschädigten Dritten erst dann ein, wenn er vom Versicherungsvertrag im Sinne des § 38 Abs 1 VersVG zurücktritt oder nach § 39 Abs 3 VersVG ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litbKFG 1967 §61 Abs4VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Durch die von der Behörde nach einer Anzeige im Sinne des § 61 Abs 4 KFG sofort anzuordnende Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges soll Dritte im Hinblick auf die auch ihnen gegenüber (nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 158 c Abs 2 VersVG) eintretende Leistungsfreiheit von einer Schadenszufügung durch das nicht mehr haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug geschü... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §61VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Eine Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Abmeldung des Fahrzeuges oder der Aufhebung der Zulassung ersetzt dessen Anzeige nach § 61 Abs 4 dritter Satz KFG auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Beginn der im § 158 c Abs 2 VersVG angeführten einmonatigen Frist. Entscheidungstexte 7 Ob 50/76 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61 Abs4VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Nur wenn der Versicherer die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Rücktritt herbeiführte und dies der Zulassungsbehörde nach § 61 Abs 4 KFG anzeigt, beginnt - anders als bei einer Anzeige nach § 61 Abs 3 KFG (vgl SZ 38/28, 1 Ob 195/74) - die einmonatige Frist des § 158c Abs 2 VersVG zu laufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 28. März 1972 als Motorradfahrer in B bei einem Verkehrsunfall mit einem PKW mit dem Probekennzeichen W 46 ..., das für die Firma N Ges.m.b.H. zugelassen war, verschiedene Schäden. Der Lenker des PKWs ist nicht bekannt; dessen Führerschein auf den Namen Sylvester O war gestohlen. Der Firma N Ges.m.b.H. als Halterin des PKWS war der Haftpflichtversicherer, die A Versicherungs-Aktiengesellschaft, mangels Zahlung der Erstprämie im Innenverhältnis nicht zur Leistung v... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 Cd5VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Wenn die Frist des § 158 c Abs 2 VersVG mangels Anzeige über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht zu laufen begonnen hatte, besteht infolge fortdauernder Haftung in Ansehung Dritter für die Organe der Republik Österreich (hier Bpolkoat Liesing) keine Verpflichtung nach § 61 Abs 5 KFG unverzüglich für die Abnahme des Probefahrtscheines und der Kennzeichentafeln Sorge zu tragen, un... mehr lesen...
Anna S. war Eigentümerin eines Tankwagenzuges, hinsichtlich dessen sie bei der Beklagten einen Antrag auf Abschließung eines Haftpflichtversicherungsvertrages stellte. Am 10. März 1958 erteilte ihr die Beklagte eine vorläufige Deckungszusage. Anna S. erhielt die Polizze am 10. April 1958, bezahlte jedoch die vorgeschriebene Prämie nicht. Sie veräußerte den Tankwagenzug an Robert L., der am 11. Juni 1958 ebenfalls von der Beklagten eine vorläufige Deckungszusage erhielt. Die Beklagte s... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Die Verständigung des Versicherers von der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruches muß der Einbringung der Klage nachfolgen, die vorherige Androhung genügt nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 358/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 3 Ob 358/59 Veröff: ZVR 1960/80 S 60 = VersR 1960,935 (mit Anmerkung von Wahle) ... mehr lesen...