Norm
KFG 1967 §61Rechtssatz
Eine Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Abmeldung des Fahrzeuges oder der Aufhebung der Zulassung ersetzt dessen Anzeige nach § 61 Abs 4 dritter Satz KFG auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Beginn der im § 158 c Abs 2 VersVG angeführten einmonatigen Frist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065635Dokumentnummer
JJR_19770120_OGH0002_0070OB00050_7600000_002