Norm
KFG 1967 §44 Abs1 litbRechtssatz
Durch die von der Behörde nach einer Anzeige im Sinne des § 61 Abs 4 KFG sofort anzuordnende Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges soll Dritte im Hinblick auf die auch ihnen gegenüber (nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 158 c Abs 2 VersVG) eintretende Leistungsfreiheit von einer Schadenszufügung durch das nicht mehr haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug geschützt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065888Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2022