1.1. Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Vorstandes der W Versicherungs AG. Mit Bescheid vom 27. Juni 2006 wurde der W Versicherungs AG gemäß § 104 Abs. 1 VAG aufgetragen, "den Vertrieb des Tarifs 104/06 (Garantiepolizze/Lebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall) ab 15. Juli 2006 zu unterlassen und ab 15. Juli keine Neuverträge zu diesem Tarif mehr abzuschließen." Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde mit hg. Erkenntnis vom 26. September 2006,... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Vorstandes der W Versicherungs AG. Mit Bescheid vom 27. Juni 2006 wurde der W Versicherungs AG gemäß § 104 Abs. 1 VAG aufgetragen, "den Vertrieb des Tarifs 104/06 (Garantiepolizze/Lebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall) ab 15. Juli 2006 zu unterlassen und ab 15. Juli keine Neuverträge zu diesem Tarif mehr abzuschließen." Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde mit hg. Erkenntnis vom 26. September 2006, Zl. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: B-VG Art7;VAG 1978 §104 Abs1;VAG 1978 §109; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/17/0073 E 4. Juli 2008
Rechtssatz: Mit Bescheid vom 27. Juni 2006 wurde der W Versicherungs AG gemäß § 104 Abs. 1 VAG von der Finanzmarktaufsichtsbehörde aufgetragen, "den Vertrieb des Tarifs 104/06 (Garantiepolizze/Lebensversicheru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104 Abs1;VAG 1978 §109;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Mit Bescheid vom 27. Juni 2006 wurde der W Versicherungs AG gemäß § 104 Abs. 1 VAG von der Finanzmarktaufsichtsbehörde aufgetragen, "den Vertrieb des Tarifs 104/06 (Garantiepolizze/Lebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall) ab 15. Juli 2006 zu unterlassen und ab 15. Juli kein... mehr lesen...
Index: 57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104 Abs1;VAG 1978 §109; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/17/0073 E 4. Juli 2008
Rechtssatz: Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit des Versicherungsmarktes hängt zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch von der korrekten Vollziehung der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsrechts ab, zu der auch die Einhaltung d... mehr lesen...
1. Mit ihrer zur hg. Zl. 2008/17/0024 protokollierten Beschwerde bekämpft die beschwerdeführende Partei den an sie mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 14. Dezember 2007 ergangenen Auftrag, "ab der nächsten Erklärung sowie Zuteilung der in den Vorjahren und im heurigen Jahr entstandenen Gewinne eine einheitliche Gesamtverzinsung für den gesamten Bestand an Pensionsversicherungsverträgen in der selben Deckungsstockabteilung (§ 20 Abs. 2 Z. 1 VAG) vorzunehmen". 2. Mit der Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 104 Abs. 1 VAG - Mit ihrer Beschwerde bekämpft die beschwerdeführende Partei den an sie ergangenen Auftrag, "ab der nächsten Erklärung sowie Zuteilung der in den Vorjahren und im heurigen Jahr entstandenen Gewinne eine einheitliche Gesamtverzinsung für den gesamten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 104 Abs. 1 VAG - Dass sich aus den vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen Nachteile für die betroffenen Unternehmungen ergeben, vermag für sich allein noch nicht einen überwiegenden Nachteil des vom Auftrag betroffenen Unternehmens zu begründ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 104 Abs. 1 VAG - Mit ihrer Beschwerde bekämpft die beschwerdeführende Partei den an sie ergangenen Auftrag, "ab der nächsten Erklärung sowie Zuteilung der in den Vorjahren und im heurigen Jahr entstandenen Gewinne eine einheitliche Gesamtverzinsung für den gesamten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine Versicherungsgesellschaft - übermittelte der belangten Behörde die versicherungsmathematischen Grundlagen des Tarifs 104/06, Garantiepolizze/Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall. Mit Schreiben vom 28. März 2006 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, dass nach den versicherungsmathematischen Grundlagen (Garantiepolizze/Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall) für den Tarif 104/06 keine Gewinnbe... mehr lesen...
Index: E3L E0620201057/01 Versicherungsaufsicht
Norm: 32002L0083 Lebensversicherung-RL Art20 Abs1;VAG 1978 §104 Abs1;VAG 1978 §104 Abs2 Z2;VAG 1978 §18;VAG 1978 §20;VAG HöchstzinssatzV 1994 §5 Abs2; Beachte Besprechung in:
VR 3/2007, 18-22;
Rechtssatz: Es wäre Aufgabe der Beschwerdeführerin (der Versicherungsgesellschaft) gewesen, darzulegen, welche Maßnahme sie getroffen hat, um die überschussbere... mehr lesen...