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57/01 VersicherungsaufsichtNorm
VAG 1978 §104 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/17/0073 E 4. Juli 2008Rechtssatz
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit des Versicherungsmarktes hängt zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch von der korrekten Vollziehung der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsrechts ab, zu der auch die Einhaltung der Anordnungen der Finanzmarktaufsicht und die allfällige Sanktionierung von Verstößen gegen derartige Anordnungen gehört. Eine ungenügende Handhabung des Aufsichtsrechts würde den vom VAG verfolgten Zielen widersprechen (vgl. auch bereits den Wortlaut des § 104, "zur Wahrung der Interessen der Versicherten") und damit auch das Vertrauen der Allgemeinheit in das Funktionieren des Marktes beeinträchtigen. Ob und inwieweit zu einem bestimmten Zeitpunkt die Öffentlichkeit (bereits) über solche Anordnungen informiert ist, ändert nichts daran, dass einem diesbezüglichen Verstoß ein nicht geringer Unrechtsgehalt inne wohnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008170072.X03Im RIS seit
01.10.2008Zuletzt aktualisiert am
01.08.2012