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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VAG 1978 §104 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Anordnung gemäß § 104 Abs. 1 VAG - Dass sich aus den vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen Nachteile für die betroffenen Unternehmungen ergeben, vermag für sich allein noch nicht einen überwiegenden Nachteil des vom Auftrag betroffenen Unternehmens zu begründen. Aber auch der ins Treffen geführte Imageschaden führt nicht zur Annahme eines überwiegenden Nachteils für die beschwerdeführende Partei, zumal Änderungen in der Geschäftspolitik und sogar Auswirkungen auf die Gestaltung von (Lebens-)Versicherungsverträgen nicht nur durch in Vollziehung von Gesetzen ergehende Bescheide, sondern auch durch allgemeine Normen erfolgen können und beides jedenfalls außerhalb des Einflussbereiches der beschwerdeführenden Partei liegt.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008170004.A02Im RIS seit
01.08.2008Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008