Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX der KG 83101 Alpbach vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Am 16.07.2015 führte das Vermessungsamt Kufstein eine Grenzverhandlung, zu der auch XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer, als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gst. Nrn. XXXX und XXXX der KG 83101 Alpbach geladen wurde, durch. Da zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX und XXXX vom 11.04.2018, wurde am 09.05.2018 beim Grundstück 47/1 der KG 14339 Oberbierbaum eine Grenzverhandlung abgehalten. Betreffend den Grenzabschnitt 2 zwischen den Grundstücken .4, EZ 27 des XXXX und dem Grundstück 47/1, EZ 12 der Beschwerdeführer, beides KG 14339 Oberbierbaum wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten vom 31.07.2018, GZ 1178/2018/19 wurde gegenüber den beiden Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX und XXXX vom 11.04.2018, wurde am 09.05.2018 beim Grundstück 47/1 der KG 14339 Oberbierbaum eine Grenzverhandlung abgehalten. Betreffend den Grenzabschnitt 2 zwischen den Grundstücken .4, EZ 27 des XXXX und dem Grundstück 47/1, EZ 12 der Beschwerdeführer, beides KG 14339 Oberbierbaum wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten vom 31.07.2018, GZ 1178/2018/19 wurde gegenüber den beiden Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX vom 01.06.2016, wurde am 15.09.2017 vor dem Grundstück .98 der KG 23109 Gloggnitz eine Grenzverhandlung abgehalten. Bezüglich der Grenze des Grundstücks 383, EZ 326 der KG 23109 Gloggnitz der beiden Beschwerdeführer zum Grundstück 384, EZ 83 der KG 23109 Gloggnitz von XXXX wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 20.09.2017, GZ 875/2016/23 wurde gegenüber den Beschwerdeführern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Im Zuge der Allgemeinen Neuanlegung des Grenzkatasters wurde am 08.10.2018 beim Grundstück .178 der KG 45212 Urfahr eine Grenzverhandlung gemäß § 18a Abs 2 VermG abgehalten. Bezüglich der Grenze des Grundstücks .178, EZ 150 der KG 45212 Urfahr des Beschwerdeführers zu den Grundstücken .176/1 und .177/1, EZ 154 der KG 45212 Urfahr XXXX und zum Grundstück 789/18, EZ 1032 der KG 45212 Urfahr, der XXXX , wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Auf Antrag von XXXX vom 10.03.2017, wurde am 30.05.2017 beim Grundstück XXXX eine Grenzverhandlung gemäß § 18a Abs 2 VermG abgehalten. Betreffend die Grenze des Grundstücks 625/1, EZ 552 der KG 16105 Brunn am Gebirge der Beschwerdeführerin zum Grundstück 626/1, EZ 553 der KG 16105 Brunn am Gebirge von XXXX wurde keine Einigung erreicht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Baden vom 30.06.2017 zur GZ 540/2017/04 wurde gegenüber der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DKM) an das umzuw... mehr lesen...