Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist zum Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: WU Wien) zugelassen und stellte am 09.03.2018 einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen. Nach wiederholter Abänderung beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem die Anerkennung positiv absolvierter Prüfungen hinsichtlich folgender Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (im Folgenden: PI) im Masterstudium Wirt... mehr lesen...