Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 29.09.2023 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Anerkennung näher genannter Prüfungen und Lehrveranstaltungen für sein an der Wirtschaftsuniversität Wien betriebenes Bachelorstudium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. 2. Mit Bescheid des Organs für studienrechtliche Angelegenheiten der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.12.2023, Zl. B/0522/27/22, (im Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 10.07.2023 stellte der Beschwerdeführer, zu diesem Zeitpunkt ordentlich Studierender des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht sowie des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: WU Wien), einen Antrag auf Anerkennung folgender Prüfungen und Lehrveranstaltungen für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien: I. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 10.11.2019 die Anerkennung zweier in einem vorangegangenen Studium absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen als gleichwertig für die in seinem nunmehr an der Johannes Kepler Universität Linz betriebenem Diplomstudium Wirtschaftspädagogik vorgesehene Lehrveranstaltungsprüfung „ XXXX (im Folgenden: gegenständliche Prüfung). 2. Mit Bescheid des Vizerektors für Lehre und Studierende an der Johannes Kep... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte den Antrag auf Anerkennung selbstständig abgehaltener Unterrichtstätigkeit (Sekundarstufe) am Institut für Geschichte der Universität Wien („Deutschunterricht im Rahmen des Masterprogrammes Erasmus Mundis am Institut für Geschichte der Universität Wien [30.04.2014 – 30.04.2015])“, an der OÖG Hammer-Purgstall Gesellschaft („Kursleiter für Deutschkurse an der Österreichischen Orient-Gesellschaft Hammer-Purgstall“) sowie im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 03.03.2020 die Anerkennung der an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht absolvierten Lehrveranstaltungsprüfung „Zivilrecht für Fortgeschrittene" als gleichwertig für die Lehrveranstaltungsprüfung „UE Privatrecht l" im Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU). 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag ab un... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, stellte am 17.12.2019 einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.03.2020 sprach die belangte Behörde aus, dass die näher bezeichneten an der Universität Salzburg und an der XXXX absolvierten Prüfungen und die Pflichtpraxis Ihres Masterstudiums Katholische Religionspädagogik an der Universität Salzburg nicht anerkannt wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien zugelassen. Am 10.10.2018, eingelangt bei der belangten Behörde am 16.10.2018, beantragte der Beschwerdeführer die Anerkennung von Prüfungen, die er an der Höheren Technischen Bundes-Lehr und Versuchsanstalt Graz-Gösting absolviert habe. 2. Mit Bescheid vom 07.01.2019, Zl. B/2805/18 wies die belangte Behörde den Antrag auf Anerkennung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) absolvierte ab dem Wintersemester 2012/13 bis einschließlich Wintersemester 2015/16 das Bachelorstudium Volkswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz. 2. Seit dem Wintersemester 2016/17 betreibt der BF das Masterstudium Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. 3. Am 01.02.2019 beantragte der BF die Zulassung zum Masterstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement an der Universität für Bodenkult... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Erkenntnis vom 15. November 2019, Zl. W227 2211730-1/6E, wurde aufgrund eines Schreibfehlers die im Spruchpunkt A) angeführte Lehrveranstaltung falsch mit "Messtechnik und Sensorik 2" anstatt richtig mit "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zur Berichtigung (Spruchpunkt A) 1.1. Gemäß § 17 VwGVG i.V.m. § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Erkenntnis vom 15.11.2019, W128 2211731-1/5E, wurde aufgrund eines Schreibfehlers die im Spruchpunkt A) angeführte Lehrveranstaltung falsch mit "Messtechnik und Sensorik 2" anstatt richtig mit "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zur Berichtigung (Spruchpunkt A) 1.1. Gemäß § 17 VwGVG i.V.m. § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist als ordentlicher Studierender zum Bachelorstudium Mechatronik an der JKU Linz zulassen. Am 24. Juli 2018 stellte der Beschwerdeführer an der JKU Linz einen Anerkennungsantrag gemäß § 78 UG für die Lehrveranstaltungsprüfung "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" (3 ECTS-Punkte, 2 SSt.). Diesen Antrag stützte er auf die von ihm an der TU Graz absolvierte Vorlesung "Messtechnik 2" (3 ECTS-Punkte, 2 SSt.). Zusätzlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist als ordentlicher Studierender zum Bachelorstudium Mechatronik an der JKU Linz zulassen. Am 24.07.2018 stellte der Beschwerdeführer an der JKU Linz einen Anerkennungsantrag gemäß § 78 UG für die Lehrveranstaltungsprüfung "Elektrische Messtechnik und Sensorik 2" (3 ECTS-Punkte, 2 SSt.). Diesen Antrag stützte er auf die von ihm an der TU Graz absolvierte Vorlesung "Messtechnik 2" (3 ECTS-Punkte, 2 SSt.). Zusätzlich legte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 09.07.2018 den Antrag auf Anerkennung mehrerer bestimmter Prüfungsleistungen aus dem von ihm erfolgreich abgeschlossenen Diplomstudium Rechtswissenschaften für bestimmte Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck. 2. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Universitätsstudienleiters der Universität Innsbruck vom 09.07.2018 wurden dem Beschwerdeführer mehrere bestim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) zugelassen und stellte am 9. Dezember 2015 einen Antrag auf Anerkennung der Prüfung "Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II", absolviert im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (i.d.F. 2006), für die Prüfung "Angewandte Mikroökonomik" im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (i.d.F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist zum Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: WU Wien) zugelassen und stellte am 09.03.2018 einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen. Nach wiederholter Abänderung beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem die Anerkennung positiv absolvierter Prüfungen hinsichtlich folgender Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (im Folgenden: PI) im Masterstudium Wirt... mehr lesen...