Norm: GBG §96UHG §1UHG §10 Abs1aUHG §10 Abs2
Rechtssatz: Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, beide GB 01004 Innere Stadt Wien. Auf diesen Liegenschaften ist jeweils im Gutsbestandsblatt zur TZ 7354/1951 die Errichtung eines Bauwerks iSd § 435 ABGB aufgrund einer Anzeige der Vermessungsbehörde vom 29. 9. 1950 ersichtlich gemacht. Im Zug der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wurden diese Ersichtlichmachungen sprachlich mit der Bezeichnung „Superädif... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß eine Urkundenhinterlegung und verfügte die Ersichtlichmachung gemäß § 10 Abs 1a UHG. Mit dem Argument, das Bauwerk, hinsichtlich dessen die Urkundenhinterlegung begehrt und bewilligt wurde, umfasse nicht die Grundstücke 4/1 und 4/3 der EZ 647 Grundbuch *****, sondern nur das Grundstück 4/1, erhoben die Liegenschaftseigentümer gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Rekurs. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht z... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin eines auf Grundstück Nr 79/36 der EZ 509 KG ***** und Grundstück Nr 78/1 der EZ 275 KG ***** errichteten Superädifikats und habe dieses mit Kaufvertrag vom 15. 1. 2009 an den A***** Ö***** (Gemeinschuldnerin) veräußert, welcher Vertrag auch konkursgerichtlich genehmigt worden sei, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Hinterlegung der Urkunde Kaufvertrag vom 25. 1. 2009 zum Erwerb des Eigentumsrechts am bezeichne... mehr lesen...
Norm: ABGB §435UHG §1UHG §10 Abs1aUHG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn derjenige, der behauptet, an einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB durch dessen Errichtung originär Eigentum erworben zu haben - für welchen Eigentumserwerb die Hinterlegung einer Urkunde nicht erforderlich ist -, die Ersichtlichmachung des Bauwerkes im Grundbuch erreichen will, hat er (mit Zustimmung des Eigentümers der Liegenschaft) die Einreihung einer Urkunde im Sinne des § 1 Ab... mehr lesen...
Norm: UHG §4 Abs2UHG §7UHG §9UHG §10 Abs1aUHG §19
Rechtssatz: Im Urkundenhinterlegungsverfahren bleibt unerörtert, ob das Bauwerk, auf das in den zu hinterlegenden Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist. Entscheidungstexte 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH 22.10.1985 5 Ob 81/85 Veröff: NZ 1986,93 5 Ob 10/87 En... mehr lesen...
Norm: UHG §10 Abs1a idF GB?Nov 2008UHG §19
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung nach § 19 Abs 1 UHG wirkt in keiner Weise rechtsbegründend. Entscheidungstexte 8 Ob 651/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 651/84 Veröff: SZ 58/89 = EvBl 1986/84 S 306 = JBl 1986,724 (zustimmend Hoyer) = NZ 1987,65 5 Ob 81/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...