Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Oktober 2001 Studienbeihilfe für sein Studium der Informatik an der Technischen Universität Wien. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde-Stipendienstelle Wien vom 13. November 2001 wurde sein Antrag mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Dabei wurden bei der Berechnung der Studienbeihilfe beim Einkommen seines Vaters die gemäß § 68 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) steuerfreien Bezüge sowie die Bezüge gemäß § 67 EStG (nach Abzug ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 idF 1999/I/106;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67 Abs1;StudFG 1992 §10 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: Der 13. und 14. Monatsgehalt fällt nach § 2 Abs. 3 Z. 4 iVm § 25 Abs. 1 EStG 1988 unter de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2 idF 1999/I/106;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §41 Abs4 idF 1999/I/028;EStG 1988 §67;EStG 1988 §68;EStG 1988 §69;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 2000/I/142;StudFG 1992 §9 idF 2000/I/142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0173 E 14. November 1988 RS 1
Hier mit dem Zusatz: Diese Überlegungen haben auch auf Grund der
praktisch wortgleichen Bestimmungen... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 7. Mai 2002 wurde der Antrag der Erstbeschwerdeführerin auf Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei grundsätzlich das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz laut Steuerbescheid für die Berechnung der Studienbeihilfe ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;StudFG 1992 §8 Abs1 Z1;StudFG 1992 §9 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0190
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 1. März 1996, VfSlg 14... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Wirtschaftsuniversität Wien Handelswissenschaften. Mit dem am 8. März 1995 bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde eingelangten Antrag vom 20. Februar 1995 begehrte er die Gewährung von Studienbeihilfe. Neben einem Lohnzettel über die von seinem Vater im Kalenderjahr 1994 bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - in der im Vordruck vorgesehenen Spalte "Berücksichtigter Freibetr... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §9 Z2 idF 1994/619;
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung der in § 11 Abs 2 StudFG 1992 normierten Offenlegungspflicht des antragstellenden Studierenden liegt darin, jene Beträge zu ermitteln, die bei der Bemessung der Studienbeihilfe dem steuerrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen sind. Der Begriff "Sonderausgaben" in § 11 Ab... mehr lesen...
Die 1959 geborene Beschwerdeführerin ist seit 1980 verheiratet und hat 4 Kinder. In der Zeit ab 1978 bis 1991 war sie wiederholt kurzfristig (bis 3 Monate) bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt und bezog zwischendurch Karenzgeld bzw. Notstandshilfe. Im Sommersemester 1995 begann sie an der Universität X. ihr Studium der Studienrichtung Soziologie, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Studienzweig. Ihren am 11. Mai 1995 gestellten Antrag auf Gewährung der Studienbei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1992 §27 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §8 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §9 Z1;
Rechtssatz: Das StudFG 1992 stellt offenkundig auf das steuerpflichtige Einkommen ab (Hinweis E 16.3.1999, 97/08/0554). Das ergibt sich insbesondere aus § 8 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Z 1 StudFG 1992, der ausdrücklich bestimmte nach dem ... mehr lesen...