Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, von der ihm im Wintersemester 2000/01 ausbezahlten Studienbeihilfe EUR 180,-- sowie die ihm im Sommersemester 2001 ausbezahlte Studienbeihilfe in der Höhe von EUR 1.636,59, somit insgesamt EUR 1.816,59 zurückzuzahlen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Wintersemester 2000/01 das St... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1998 §29 Abs2 idF 2001/I/018;HSG 1998 §29 Abs4 idF 2001/I/018;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z6;UniStEV 1997 §5 Abs1;UniStEV 1997 §5 Abs2;UniStG 1997 §52 Abs2 idF 1999/I/038;
Rechtssatz: Bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gemäß § 5 Abs. 1 Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester (WS) 1998/99 ihr Studium der Biologie an der Universität Wien. Auf Grund ihres Antrages vom 5. Oktober 1998 wurde ihr von der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, mit Bescheid für das Studienjahr 1998/99 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992) gewährt und in diese... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Für den Vorrang der Rückzahlungsverpflichtung nach § 51 Abs. 1 Z. 3 StudFG 1992 vor anderen Tatbeständen, deren Anwendbarkeit nach dem jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt in Betracht kommt (hier: vor Z. 5), findet sich nicht der geringste Anhaltspunkt. Selbst wenn daher die Voraussetzungen für di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1990/91 das Doktoratsstudium der Geistes- und Naturwissenschaften an der Universität Wien und arbeitete seit Oktober 1990 an ihrer Dissertation mit dem Thema: "Gesellschaftliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen der Erziehung und Bildung: Die Krise der Hauptschule vor dem Hintergrund der Risikogesellschaft (Österreich/Deutschland)". Im Sommersemester 1991 und im Wintersemester 1991/92 betrieb die Beschwerdeführerin ein anrechenb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §13 Abs1;AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Erlassung von (allenfalls zulässigen) Feststellungsbescheiden über das Ruhen und Rückzahlungsbescheiden nach dem StudFG 1992 ist in jedem Fall... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §49 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs5;StudFG 1992 §51 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt bei Verwirklichung eines der im § 49 Abs 1 StudFG 1992 geregelten Tatbestände und in den Fä... mehr lesen...