Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 9. Mai 2003 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Gewährung einer Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die beschwerdeführende Partei habe am 24. Oktober 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Zur Beurt... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Studienbeihilfe im Studienjahr 2001/02 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe zuletzt am 14. Mai 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Für die Berechnung sei der ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozialer Bedürftigkeit bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem An... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung der sozialen Bedürftigkeit im Sinne des StudFG 1992 ist bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem Antrag erbrachten Nachweise zu beurteilen. Erst n... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Soweit das im Kalenderjahr der Antragstellung auf Gewährung einer Studienbeihilfe zu erwartende Einkommen voraussichtlich eine Minderung im Sinne des § 12 Abs 1 StudFG 1992 erfährt, ist der Beurteilung der so... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1992/93 Kunstgeschichte an der Universität Wien. Mit Eingabe vom 15. April 1994 - bei der Studienbeihilfenbehörde laut Eingangsstempel eingelangt am 5. Mai 1994 - beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Studienbeihilfe. Zu diesem Zeitpunkt war folgende für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne der §§ 7 ff des Studienförderungsgesetzes 1992 (im folgenden StudFG) maßgebende E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;StudFG 1992 §11 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §11;StudFG 1992 §12 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2;StudFG 1992 §78 Abs5 idF 1994/619;
Rechtssatz: § 7 Abs 2 StudFG 1992 (sowohl in der Stammfassung als auch idF der Nov BGBl 1994/619) setzt den Grundsatz fest, daß ua für die Beurteilung von Einkom... mehr lesen...