Norm: StVG §6 Abs1SMG §39 Abs1
Rechtssatz: Die mit Urteil verhängte Freiheitsstrafe und Strafen, auf die sich eine gleichzeitig ergangene Widerrufsentscheidung bezieht, bilden den Gegenstand ein und derselben Strafvollzuganordnung. Maßstab der Prüfung des Vorliegens der zeitlichen Voraussetzungen des § 6 Abs 1 StVG bildet die Gesamtdauer der nach der Strafvollzugsanordnung zu vollziehenden Freiheitsstrafe. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StVG §6 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Ein Strafaufschub kommt nur bis zur Aufnahme in den Strafvollzug in Betracht. Maßgebend ist aber der Zeitpunkt der Einbringung des Antrages und nicht der gerichtlichen Entscheidung. Entscheidungstexte 8 Bs 317/94 Entscheidungstext OLG Innsbruck 14.06.1994 8 Bs 317/94 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StVG §6 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Ein Strafaufschub kommt nur bis zur Aufnahme in den Strafvollzug in Betracht. Maßgebend ist aber der Zeitpunkt der Einbringung des Antrages und nicht der gerichtlichen Entscheidung. Entscheidungstexte 8 Bs 317/94 Entscheidungstext OLG Innsbruck 14.06.1994 8 Bs 317/94 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StVG §6 Abs1
Rechtssatz: § 6 Abs 1 StVG stellt unmißverständliche nicht auf die Strafzeit im Sinne des § 1 Z 5 StVG, sondern auf das konkrete Ausmaß der einzelnen zu vollziehenden Freiheitsstrafe ab. Eine Zusammenrechnung mehrerer unmittelbar nacheinander zu vollziehender Freiheitsstrafen bei Prüfung der Voraussetzungen für einen Strafaufschub nach § 6 Abs 1 StVG ist demnach unstatthaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Ist an einem Verurteilten "eine Freiheitsstrafe" zu vollziehen, so ist nach § 3 Abs. 1 StVG der Strafvollzug anzuordnen; § 3 Abs. 2 StVG regelt die Aufforderung an den Verurteilten, "die Strafe" anzutreten, und sieht die Anordnung seiner Vorführung für den Fall vor, daß der Verurteilte der Strafantrittsaufforderung nicht nachkommt, oder versucht, sich dem Vollzug "der Freiheitsstrafe" durch Flucht zu entziehen. Alle diese Bestim... mehr lesen...
Norm: StVG §6 Abs1
Rechtssatz: Für einen Strafaufschub bei teilbedingten Freiheitsstrafen (§ 43 a Abs 3 und Abs 4 StGB) kommt es in Ansehung der Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Z 1 und Z 2 StVG ebenso wie beim Vollzug von Straf-Resten (§ 46 StGB) auf die Dauer jener "Freiheitsstrafe" an, die den Gegenstand der Strafvollzugsanordnung (§ 3 StVG) bildet, und nicht auf die Gesamtdauer mit dem Urteil verhängten Freiheitsstrafe einschließlich ihres bed... mehr lesen...
Norm: StPO §397StVG §3 Abs2StVG §6 Abs1
Rechtssatz: Für einen auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten beginnt der nach § 6 Abs 1 StVG mögliche einmonatige bzw einjährige Strafaufschub mit Ablauf des letzten Tages der dem Verurteilten nach § 3 Abs 2 StVG nach Erhalt der Strafantrittsaufforderung zum Strafantritt eingeräumten Monatsfrist. Entscheidungstexte 11 Os 255/71 Entscheidungstex... mehr lesen...