RS OGH 1989/10/24 15Os131/89, 14Os137/90 (14Os138/90)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1989
beobachten
merken

Norm

StVG §6 Abs1

Rechtssatz

Für einen Strafaufschub bei teilbedingten Freiheitsstrafen (§ 43 a Abs 3 und Abs 4 StGB) kommt es in Ansehung der Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Z 1 und Z 2 StVG ebenso wie beim Vollzug von Straf-Resten (§ 46 StGB) auf die Dauer jener "Freiheitsstrafe" an, die den Gegenstand der Strafvollzugsanordnung (§ 3 StVG) bildet, und nicht auf die Gesamtdauer mit dem Urteil verhängten Freiheitsstrafe einschließlich ihres bedingt nachgesehenen Teiles.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0087426

Dokumentnummer

JJR_19891024_OGH0002_0150OS00131_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten