Norm
StPO §397Rechtssatz
Für einen auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten beginnt der nach § 6 Abs 1 StVG mögliche einmonatige bzw einjährige Strafaufschub mit Ablauf des letzten Tages der dem Verurteilten nach § 3 Abs 2 StVG nach Erhalt der Strafantrittsaufforderung zum Strafantritt eingeräumten Monatsfrist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0087375Dokumentnummer
JJR_19711206_OGH0002_0110OS00255_7100000_001