Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers im "Sachverhalt" (er geht in seinem gesamten Vorbringen davon aus, es sei ihm durch den Bescheid der österreichischen Botschaft in Guatemala vom 11. März 1998 die zuvor verliehene oder sonst entstandene österreichische Staatsbürgerschaft entzogen worden) der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und nach Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof ergänzten Beschwerde gegen den im Betreff: genannten Bescheid ergibt sich aus diese... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §16 Abs1;StbG 1985 §19 Abs1;StbG 1985 §39 Abs1;StbG 1985 §41 Abs1;StbG 1985 §41 Abs2;StbG 1985 §42 Abs1;StbG 1985 §45;StbG 1985 §49 Abs2 litc;StbG 1985 §53 Z4;StbG 1985 §6;
Rechtssatz: Die österreichische diplomatische Vertretungsbehörde ist weder zur Entscheidung über die Verleihung bzw Erstreckung der Staatsbürgerschaft noch zur Feststellung über das Bestehen der S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde am 25. November 1971 in Böblingen, BRD, als eheliches Kind des jugoslawischen Staatsangehörigen PS und der österreichischen Staatsbürgerin IS geboren. Die Ehe der Eltern wurde am 25. Jänner 1980 geschieden. Am 29. Juli 1986 gab die Mutter der Beschwerdeführerin für diese vor dem österreichischen Generalkonsulat in Ljubljana eine Erklärung gemäß Art. I des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechtes 1985, BGBl. Nr. 311/1985, ab, wonach sie der Republik Österreich ... mehr lesen...
Index: 19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: Konsularvertrag Jugoslawien 1968 Art19;Staatsbürgerschafts-Übergangsrecht 1985 Art1 §1;StbG 1985 §39;StbG 1985 §41 Abs1;StbG 1985 §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine abschließende, taxative Regelung der Befugnisse österreichischer Konsulate und im besonderen der im Gebiet des im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gemäß Anl 2 Art 1 § 1 StbG... mehr lesen...
Die gegenständliche, vom Beschwerdeführer bekämpfte Erledigung vom 2. Februar 1994 wurde - wie sich aus der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung ergibt - für die Wiener Landesregierung gefertigt, richtet sich, nach Anführung der Aktenzahl und dem Vermerk "J, Staatsbürgerschaft" links oben, namentlich an den nunmehrigen Beschwerdevertreter Dr. N und beginnt nach den Worten "Sehr geehrter Herr Doktor" inhaltlich wie folgt: "Zu Ihren Anträgen vom 27. September 1993 und 15. Novembe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §56;StbG 1985 §39 Abs1;StbG 1985 §41 Abs1;StbG 1985 §42;StbG 1985 §43 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann auf Grund des § 41 Abs 1 StbG 1985 iVm § 43 Abs 3 StbG 1985 weder angenommen werden, daß die belangte Behörde (LReg) einen Bescheid erlassen hat, ohne hiefür zuständig zu sein, noch daß es sich um... mehr lesen...