Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der beiden Beschwerdeführer um Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im Falle des Erwerbes der "US-Staatsbürgerschaft" gemäß § 28 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311 (StbG), keine Folge. Sie ging dabei auf Grund des Vorbringens der Erstbeschwerdeführerin von folgendem Sachverhalt aus: Die Erstbeschwerdeführerin sei am 11. April 1962 in Innsbruck geboren worden und besitze von Geburt an die öst... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §28 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beibehaltungswerber, der sich darauf stützt, daß er nach Abschluß eines akademischen Studiums durch eine einschlägige Berufstätigkeit im Ausland Erfahrungen sammeln werde, die er dann in Österreich nutzen könnte, hat damit noch keine Umstände dargetan, die eine Beibehaltung der Staatsbürgerschaft als im Interesse der Republik gelegen erschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;StbG 1985 §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z3;
Rechtssatz: Es ist Sache des Beibehaltungswerbers, jene Umstände darzutun, die besondere
Gründe: dafür darstellen, daß die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im Interesse der Republik gelegen ist. Es ist nicht Aufgabe der belangten Behörde,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: B-VG Art130 Abs2;StbG 1985 §28 Abs1;StbG 1985 §29;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft gem § 28 StbG 1985 ist kein Ermessensakt. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs 1 StbG 1985 besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Beibehaltung. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §10 Abs4;StbG 1985 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Vorliegens oder Nichtvorliegens des Interesses der Republik gem § 28 Abs 1 Z 1 StbG 1985 hängt keineswegs zwingend von einer Bestätigung der Bundesregierung, wie sie in § 10 Abs 4 StbG 1985 für den dort besonders geregelten Verleihungsfall vorgesehen ist ab. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: Staatsbürgerschaft41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei dem in § 28 Abs 1 StbG vorgesehenen besonders berücksichtigungswürdigen Grund ist Voraussetzung, dass dieser besondere Grund eine nicht jedermann treffende rechtliche oder sittliche Verpflichtung bedeutet (Hinweis E 7.9.1976, 1505/75, VwSlg 9109 A/1976). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: Staatsbürgerschaft41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §10 Abs3StbG 1985 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zwar spricht § 10 Abs 3 StbG ebenfalls von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, jedoch kommt es im Zusammenhang mit der Frage der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht darauf an, dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik gelegen ist; demgegenüber verlangt § 28 Abs 1 Z 1 legcit ausdrü... mehr lesen...