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StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3Rechtssatz
Zwar spricht § 10 Abs 3 StbG ebenfalls von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, jedoch kommt es im Zusammenhang mit der Frage der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht darauf an, dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik gelegen ist; demgegenüber verlangt § 28 Abs 1 Z 1 legcit ausdrücklich, dass die besonderen Umstände, die für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft eines Beibehaltungswerbers sprechen, im Interesse der Republik gelegen sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010031.X03Im RIS seit
08.01.2020Zuletzt aktualisiert am
08.01.2020