RS Vwgh 1987/11/25 86/01/0031

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Staatsbürgerschaft
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3
StbG 1985 §28 Abs1 Z1

Rechtssatz

Zwar spricht § 10 Abs 3 StbG ebenfalls von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, jedoch kommt es im Zusammenhang mit der Frage der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht darauf an, dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik gelegen ist; demgegenüber verlangt § 28 Abs 1 Z 1 legcit ausdrücklich, dass die besonderen Umstände, die für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft eines Beibehaltungswerbers sprechen, im Interesse der Republik gelegen sein müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010031.X03

Im RIS seit

08.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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