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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4;Rechtssatz
Die Beurteilung des Vorliegens oder Nichtvorliegens des Interesses der Republik gem § 28 Abs 1 Z 1 StbG 1985 hängt keineswegs zwingend von einer Bestätigung der Bundesregierung, wie sie in § 10 Abs 4 StbG 1985 für den dort besonders geregelten Verleihungsfall vorgesehen ist ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010119.X03Im RIS seit
04.04.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017