RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0119

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §13a;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StbG 1985 §28 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;

Rechtssatz

Es ist Sache des Beibehaltungswerbers, jene Umstände darzutun, die besondere Gründe dafür darstellen, daß die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im Interesse der Republik gelegen ist. Es ist nicht Aufgabe der belangten Behörde, einen Beibehaltungswerber betreffend sein Vorbringen derart

anzuleiten, daß dieses von Erfolg gekrönt wird.

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010119.X04

Im RIS seit

04.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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