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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §28 Abs1;Rechtssatz
Ein Beibehaltungswerber, der sich darauf stützt, daß er nach Abschluß eines akademischen Studiums durch eine einschlägige Berufstätigkeit im Ausland Erfahrungen sammeln werde, die er dann in Österreich nutzen könnte, hat damit noch keine Umstände dargetan, die eine Beibehaltung der Staatsbürgerschaft als im Interesse der Republik gelegen erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010119.X02Im RIS seit
04.04.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017