Mit Bescheid vom 22. Dezember 1995 wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Festnahme und Anhaltung sowie wegen behaupteter Verletzung der Richtlinien-Verordnung, BGBl. Nr. 266/1993 (RLV), gemäß § 67c Abs. 4 AVG sowie § 89 Abs. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) als unbegründet ab. Soweit in einem Schriftsatz vom 31. Jänner 1995 erstmals eine Visitierung des Beschwerdeführers sowie die Nichtbeiziehung eines... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §21 Abs2;SPG 1991 §35 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann bei der Vollziehung von Bestimmungen, die auf einen GEFÄHRLICHEN ANGRIFF abstellen, nicht darauf ankommen, dass eine Person tatsächlich eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat. Ob eine solche gesetzt wurde, ist im da... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer gegen die Bundespolizeidirektion Wien "wegen: § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG Verletzung des a) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gem. § 87 iVm § 40 Abs. 4 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. Art. 3 MRK b) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. § 87 iVm § 54 Abs. 3 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §29;SPG 1991 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Grenze zwischen "bloßer" Abwehr des gefährlichen Angriffes und der "bloßen" Sicherstellung dabei verwendeter Sachen ist in der Regel fließend. Sowohl zur Beendigung eines gefährlichen Angriffes als auch zur Sicherstellung von Sachen ist notfalls auch eine den Umständen angeme... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §28;SPG 1991 §29;SPG 1991 §33;SPG 1991 §35;
Rechtssatz: Die Frage, wie die Abwehr eines gefährlichen Angriffes zu geschehen hat, wird in § 33 SPG 1991 nur durch den rechtsförmlichen Begriff der "Ausübung unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt" näher beschrieben. Weitere Determinanten des zur Erreichung der Angriff... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SGG §12;SGG §14;SGG §14a;SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §21 Abs2;SPG 1991 §22 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abwehr des gefährlichen Angriffes des Besitzes von Suchtgift mit dem Vorsatz, es in Verkehr zu bringen (§ 14a SGG), endet (erst) dann, wenn der Täter nicht mehr Besitzer des S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SGG §12;SGG §14;SGG §14a;SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §21 Abs2;SPG 1991 §22 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 SPG 1991 stellt durch die taxative Aufzählung der §§ 12, 14 und 14a SGG zwar auf "große Mengen" von Suchtgift ab, was im Falle von Kokain eine Menge von ca 15 g bedeut... mehr lesen...