Entscheidungsgründe: Die Streitteile lernten einander im Jahr 1986 kennen und schlossen am 2. September 2000 die Ehe, der die Söhne T*****, geboren am 1. Oktober 1991 und der minderjährige D*****, geboren am 28. Juli 1993 entstammen. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in I*****. Am 17. März 2005 beantragte die nunmehrige Beklagte als Klägerin beim Erstgericht, den nunmehrigen Kläger und dortigen Beklagten zu verpflichten, beginnend mit April 2005 einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Während aufrechter Ehe des Klägers mit der ursprünglich Erstbeklagten (in der Folge immer: Mutter) wurde am 21. September 1990 die minderjährige Sarah geboren. Der Beklagte sowie die Mutter unterhielten eine sexuelle Beziehung, wobei sie, ohne die Absicht, dabei ein Kind zu zeugen, unverhütet Beischlaf übten. Weder während der Schwangerschaft der Mutter noch zum Zeitpunkt der Geburt verlor der Kläger Gedanken darüber, dass er nicht der leibliche Vater sein könn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des am 20. 11. 2004 durch Selbstmord verstorbenen Stefan P***** wurde am 15. 7. 2002 bei einem Verkehrsunfall getötet. Der seit seiner Geburt (23. 8. 1985) minderbegabte Verstorbene besuchte eine Sonderschule. Nach dem frühen Tod seines Vaters (1986) hatte er sich sehr stark auf seine Mutter fixiert, deren einziges Kind er war und mit der er bis zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls zusammenlebte. Der Unfalltod der Mutter, zu der ein starkes Abhängigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erach... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2RATG §4RATG §12 Abs4
Rechtssatz: § 1333 Abs. 3 ABGB bechreibt Anspruchsvoraussetzungen für den Kostenersatz betreffend außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen. Es ist daher Sache des Gläubigers, Sachverhalte zu behaupten und zu beweisen, die für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit solcher Maßnahmen sprechen. Nebenforderungen im Sinn des § 54 Abs. 2 JN können nicht dem gerichtlichen Streitwert... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 D2ZPO §43 Abs1ZPO §50ZPO §55JN §54 Abs2RATG §4
Rechtssatz: Für eine erfolgreiche Berufung im Kostenpunkt gebühren infolge der Zweiseitigkeit des Kostenrekursverfahrens keine Kosten: Die Kostenfrage hat im Sinne des § 54 Abs 2 JN in Verbindung mit § 4 RATG auf die Bemessungsgrundlage für die Berufung und die Berufungsbeantwortung keinen Einfluss. Anders als früher können die Kosten eines „hypothetischen" Kostenrekurses deshalb... mehr lesen...
Norm: RATG §3RATG §4RATG §10 Z1RATG §10 Z14JN §55 Abs2
Rechtssatz: Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach § 56 Abs 2 JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG. Entscheidungstexte 1 R 253/03b Entscheidungstext LG Leoben 08.09.2003 1 R 253/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG006... mehr lesen...
Norm: IO §110JN §56 Abs2GGG §14KO §110RATG §4
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Prüfungsprozess entspricht der bestrittenen Forderung, deren Feststellung begehrt wird. Mangels gesonderter Bewertungsvorschriften stellt dieser Wert auch die Bemessungsgrundlage für das Honorar des Rechtsanwalts (§ 4 RATG) und die Gerichtsgebühren (§ 14 GGG) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 310/99t ... mehr lesen...
Norm: JN §58ASGG §54 Abs2RATG §4RATG §14 lita
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage für das Honorar eines Rechtsanwaltes bei der Vertretung in einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG kann nicht mit dem Betrag gleichgesetzt werden, der den finanziellen Auswirkungen des Ergebnisses bei der Entscheidung in der einen oder anderen Richtung entspricht. Es ist vielmehr unter Anwendung des § 14 lit a RATG von einem Streitwert von Schilling dreihunderttausen... mehr lesen...
Norm: JN §54JN §56RATG §4
Rechtssatz: Für Streitigkeiten nach der 6.DVEheG ist ein bestimmter Streitwert nicht normiert; es kommt die Bestimmungen der §§ 54, 56 JN, § 4 RATG zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 83/64 Entscheidungstext OGH 31.08.1964 3 Ob 83/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0046462 ... mehr lesen...