Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte. ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist die Gesellschaft mbH mit einem zur Hälfte eingezahlten Stammkapital von 500.000 S und der Maria A. I***** als Geschäftsführerin und DI Dr. Karl B***** als Alleingesellschafter eingetragen. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die von den Vorinstanzen gemäß § 24 FBG über die Geschäftsführerin verhängte Zwangsstrafe von 300 EUR, weil trotz wiederholter Verbesserungsaufforderungen die Anmeldung des Wechsels von Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach übereinstimmender Rechtsprechung und Lehre ist zwar die (bloße) Anmeldung von eintragungspflichtigen Umständen nicht vertretungsfeindlich. Die Vollmacht muss grundsätzlich dieselbe Form wie die Anmeldung aufweisen, doch können sich Anwälte und Notare gemäß § 30 Abs 2 ZPO auch auf ihre Bevollmächtigung formfrei berufen (Burgstaller in Jabornegg, HGB, § 12 Rz 25, 27). Hat jedoch der Geschäftsführer insoweit eine Erkl... mehr lesen...
Begründung: Die Auflösung der Gesellschaft mbH und die Bestellung des Dkfm. Udo A***** zum Liquidator war in der Generalversammlung am 23. 12. 1994 beschlossen und am 10. 1. 1995 im Firmenbuch eingetragen worden. Am 18. 12. 1998 langte beim Firmenbuchgericht der von Mag. Dr. Michael K***** als Bevollmächtigter des Alleinliquidators notariell beglaubigt unterfertigte Antrag auf Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch infolge Beendigung der Liquidation ein. Der Anmeldungsschrif... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93 Abs1
Rechtssatz: Legitimiert die Vollmacht zum Einschreiten zur Herbeiführung der Löschung einschließlich der Fertigung von Firmenbucheingaben, deckt der Wortlaut höchstens die Einbringung des Gesuchs um Löschung durch den einschreitenden Vertreter, verschafft aber noch keine Vertretungsmacht zur Abgabe der Erklärung, die Liquidation sei beendet. Hiefür wäre eine weitere Spezialvollmacht erforderlich. Wegen der besonderen Richti... mehr lesen...