Norm: AktG §52AktG §65AktG §178AktG §224AktG §226GmbHG §82
Rechtssatz: Bei der up-stream-Verschmelzung kann das Vermögen der übertragenden Tochtergesellschaft negativ sein, sofern die Muttergesellschaft nach der Verschmelzung die (fälligen) Verbindlichkeiten sämtlicher Gläubiger (sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft) bedienen kann und durch die Übernahme des negativen Vermögens nicht selbst insolvenzreif wird. ... mehr lesen...
Norm: AktG §52AktG §65AktG §178AktG §224AktG §226GmbHG §82
Rechtssatz: Die Verschmelzung einer nicht nur buchmäßig überschuldeten übertragenden Gesellschaft ist auch dann zulässig, wenn die übernehmende Gesellschaft deutlich größer ist und eine ausreichende Bonität aufweist, insbesondere die übernommenen Verbindlichkeiten bereits in freien Rücklagen oder einem Gewinnvortrag der übernehmenden Gesellschaft Deckung finden. Entschei... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin schloss vier Kreditverträge ab, und zwar a. am 31. 1. 2003 mit der B***** GmbH, *****, (in der Folge: B GmbH) über einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 490.000 EUR zu Konto Nr 289.413, b. am 18. 3. 2004 mit der (aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 29. 4. 2003 durch Umwandlung der zu a. genannten GmbH hervorgegangenen) B***** GmbH & Co KG, *****, (im Weiteren: B KG) über einen Abstattungskredit von 650.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. Juli 2008 eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Beklagten, einer Gesellschaft mbH. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit am 12. Dezember 2007 zugestellten und unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Landesgerichts Wels vom 24. Oktober 2007, wurde der Schuldner verpflichtet, seiner geschiedenen Ehegattin eine Ausgleichszahlung von 56.... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Die Firmengruppe, in der vor allem der Vater des Klägers das Sagen hatte, bestand aus über viele Jahre hinweg gut gehenden und bedeutenden Unternehmen im Heizung-Sanitär-Installationen-Gewerbe. Im Zuge der Jahre ging das Geschäft schlechter, und zwei Gesellschaften wurden 1992 zur H***** GmbH (in der Folge: Kreditnehmerin) fusioniert, an der der Vater des Klägers zu 18 %, der Kläger als alleiniger Geschäftsführer zu 1 % und eine Beteiligungs-GmbH ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ist zu FN ***** die Erich Ö***** GmbH mit Sitz in Wien eingetragen. Ihr zur Hälfte geleistetes Stammkapital beträgt 35.000 EUR. Gesellschafter sind Erich Ö***** mit einer übernommenen Stammeinlage von 31.500 EUR und Vera Ö***** mit einer solchen von 3.500 EUR. Alleiniger selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Erich Ö*****. Mit dem am 28. 12. 2007 beim Erstgericht eingelangten Firmenbuchgesuch beantragten die beiden Ge... mehr lesen...
Norm: GmbHG §82GmbHG §83UGB §172
Rechtssatz: Ist bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so sind die Vorschriften über das Verbot der Einlagenrückgewähr gemäß § 82 Abs 1 und § 83 Abs 1 GmbHG auf die Kommanditgesellschaft im Verhältnis zu ihren Kommanditisten analog anzuwenden. Der Rückersatzanspruch gemäß § 83 Abs 1 GmbHG steht dabei der Kommanditgesellschaft zu. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A.) Aus dem offenen Firmenbuch ergibt sich, dass die in der Klage als B***** AG bezeichnete beklagte Partei mit dem am 10. Mai 2005 im Firmenbuch eingetragenen Hauptversammlungsbeschluss vom 26. April 2005 ihre Firma so geändert hat, wie dies aus dem
Spruch: hervorgeht (FN *****). Gemäß § 235 Abs 5 ZPO war die Parteienbezeichnung auch im Revisionsverfahren entsprechend zu berichtigen. Zu A.) Aus dem offenen Firmenbuch ergibt sich, dass die in der Klage als... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Linz geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde W***** und der Geschäftsanschrift *****, eingetragen. Einziger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Johann S*****. Seine Stammeinlage von EUR 35.000,-- ist zur Hälfte geleistet. In der Generalversammlung vom 21. 9. 2006 beschloss der Alleingesellschafter die Errichtung einer Kommanditgesellschaft mit der Firma S***** ... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Linz geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde W***** und der Geschäftsanschrift *****, eingetragen. Einziger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Johann S*****. Seine Stammeinlage von EUR 35.000,-- ist zur Hälfte geleistet. In der Generalversammlung vom 21. 9. 2006 beschloss der Alleingesellschafter die Errichtung einer Kommanditgesellschaft mit der Firma S****... mehr lesen...
Norm: GmbHG §52GmbHG §82UmgrStG §16 Abs5
Rechtssatz: Unbare Entnahme: Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft zu einer Geldleistung an den einbringenden Gesellschafter. Entscheidungstexte 2 Ob 143/07d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 143/07d 6 Ob 165/16g Ents... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 5. 1999 geschlossenen Ehe entstammen zwei Söhne, geboren am 14. 12. 2000 und am 14. 11. 2002. Die Ehe ist seit 29. 9. 2005 rechtskräftig geschieden. Ehewohnung war eine im November 1999 vom Antragsgegner um ATS 3,5 Mio gekaufte Dachgeschosswohnung. Anlässlich der Eheschließung hatte die Antragstellerin von ihrem Vater Geldgeschenke von ATS 700.000,-- und ATS 250.000,-- erhalten. Für den Rest des Kaufpreises nahm der Antragsgegner einen Kredit von ATS 2,8 Mio ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §§82. 96AktG §§52. 220. 224 ffFBG §15
Rechtssatz: Die Verschmelzung einer Schwesterngesellschaft (side-stream-merger) auf eine überschuldete Gesellschaft ist zulässig, wenn der Gewinn der übertragenen Gesellschaft ausreicht, um die Verbindlichkeiten beider Gesellschaften abzudecken. Entscheidungstexte 28 R 15/07t Entscheidungstext OLG Wien 30.05.2007 28 R 15/07t ... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Landesgericht St. Pölten geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die J.***** GmbH (im Folgenden: übertragende Gesellschaft) mit einem Stammkapital von EUR 36.000,-- eingetragen (im angefochtenen Beschluss zunächst unrichtig mit EUR 72.000,-- ausgewiesen). Gesellschafter sind J***** P***** mit einer Stammeinlage von EUR 35.800,-- (rund 99,5 %) und E***** P***** mit einer Stammeinlage von EUR 200,-- (rund 0,5 %), wobei jeweils die Hälfte davon einbezahlt ist. Se... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** Leasing GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Jandl und Mag. Doris Schöberl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Mag. Hartmut F*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Wilhelm N***** Gesellschaft mbH wurde am 18. 6. 2002 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Strickwarenerzeugungsunternehmen. Ihr Minderheitsgesellschafter (2 % der Stammeinlagen) und alleiniger Geschäftsführer Wilhelm N***** war als Einzelunternehmer tätig. Zwischen der Gesellschaft und dem Einzelunternehmen bestand eine intensive Geschäftsbeziehung, die darin lag, dass jener... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die ständige Rechtsprechung verneint den abschließenden Charakter der §§ 226 ff AktG im Hinblick auf den Grundsatz der Kapitalerhaltung und leitet aus der ausdrücklichen Erwähnung des Verbots der Einlagenrückgewähr für den Fall der Verschmelzung von Schwesterngesellschaften (side stream merger) in § 224 Abs 2 Z 1 AktG ab, dass den § 52 AktG und § 82 GmbHG nicht derogiert wurde. Als weiteres Argument verweisen Rechtsprec... mehr lesen...
Norm: GmbHG §52GmbHG §82UmgrStG §16 Abs5
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Anteilsgewährung kann die Einlagenrückgewähr darin bestehen, dass der Verkehrswert des in die Kapitalgesellschaft eingebrachten Unternehmens unter Berücksichtigung der aufgrund unbarer Entnahmen bestehenden Verbindlichkeit der Gesellschaft die gewährte Stammeinlage nicht deckt oder die Entnahmen zu einer wertmäßigen Überschuldung de... mehr lesen...
Begründung: Die L***** GmbH mit dem Sitz in T***** wurde mit Notariatsakt vom 20. 11. 2002 errichtet und am 18. 12. 2002 ins Firmenbuch beim Landesgericht L***** eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 35.000 EUR und ist zur Gänze bar eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Alois L*****. Mit Einbringungsverträgen vom 5. 2. 2003 brachte der Alleingesellschafter zwei in der Rechtsform nicht protokollierter Einzelunternehmen betrieb... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der klagenden Gesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 2 Mio S = 145.345,67 EUR sind KR Ing. Hans H***** (im Folgenden nur Mehrheitsgesellschafter; Beteiligung 98,75 %) und sein Sohn, der Beklagte (Beteiligung 1,25 %). Beide sind auch Gesellschafter der H***** GmbH (im Folgenden nur HSK) - deren Stammkapital 4,2 Mio S = 305.225,90 EUR beträgt -, und zwar der Mehrheitsgesellschafter (Beteiligung 18 %), der Beklagte (Beteiligung 1 %) und eine näher gena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis August 2001 gemeinsam mit Walter E***** Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten. Mit 9. 8. 2001 hat der Kläger seinen Geschäftsanteil an Walter E***** abgetreten und seine Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt. Im Zusammenhang damit schloss der Kläger mit Walter E***** und der Beklagten folgende Vereinbarung: „... A) Der Gesellschafter Ing. Gustav K***** tritt seinen einer voll einbezahlten Stammeinlage von 17.850 EUR entsprechenden G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits sind zwei von der - durch den Sachwalter zur Überwachung der Erfüllung des am 23. Jänner 1997 rechtskräftig bestätigten Ausgleichs vertretenen - klagenden Gesellschaft mbH der beklagten Bank zur Besicherung eines Kredits abgetretene Forderungen gegen eine deutsche Bank (im Folgenden nur 1. Drittschuldnerin) aus der seit 17. November 1995 fälligen Rechnung vom 16. August 1995 über 29,654.774,38 S und gegen eine russische Bank (im Folg... mehr lesen...
Norm: GmbHG §82UmgrStG §12ff
Rechtssatz: Im Falle eines objektiven Mißverhältnisses zwischen dem Wert des eingebrachten Teilbetriebes und den dafür gewährten Anteilsrechten zulasten der einbringenden Gesellschaft besteht die Vermutung, dass die Einbringung gerade wegen der Gesellschaftereigenschaft der durch die Äquivalenzstörung begünstigten Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft an der Muttergesellschaft der einbringenden Gesellschaft z... mehr lesen...
Norm: GmbHG §82UmgrStG §12ff
Rechtssatz: Der Umstand, dass das Umgründungssteuergesetz die Einbringung zu Buchwerten und deren Fortführung durch die aufnehmende Gesellschaft zulässt, schließt nicht aus, dass ein derartiger Vorgang im Einzelfall zwingenden handelsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften widersprechen kann, und zwar insbesondere dann, wenn die Äquivalenz zwischen dem Verkehrswert des eingebrachten Teilbetriebes und der im Gegenz... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5FBG §19GmbHG §82UmgrStG §22
Rechtssatz: Dass die Ausgliederung eines Teilbetriebes und dessen Einbringung in eine neu gegründete Gesellschaft für Gläubiger der einbringenden Gesellschaft und diese selbst nachteilig sein kann, liegt auf der Hand. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr scheidet in einem solchen Fall aus, wenn die einbringende Gesellschaft ein angemessenes Äquivalent für das Einbringungsvermögen erhä... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch beim Landesgericht Leoben ist zu FN 83331x die H***** GesmbH mit dem Sitz in L***** (im Folgenden einbringende Gesellschaft) eingetragen. Ihr Stammkapital von 900.000 S ist zur Gänze bar eingezahlt, alleinige Gesellschafterin ist die zu FN 81503h protokollierte H***** GmbH (im Folgenden Muttergesellschaft), an deren Stammkapital von 3 Mio S unter anderem Christine S***** und Friedrich S***** mit Stammeinlagen von je 165.000 S beteiligt sind. Mit nota... mehr lesen...
Norm: AktG §52AktG §65AktG §178AktG §219AktG §224AktG §225aAktG §226GmbHG §54GmbHG §81GmbHG §82GmbHG §96UmwG §5 Abs5
Rechtssatz: 1. Wenn bei einer Konzernverschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung von einer übertragenden 100 % Muttergesellschaft auf ihre übernehmende Tochtergesellschaft (Verschmelzung down stream) gemäß § 96 GmbHG, die ohne Erhöhung des Stammkapitals der Tochtergesellschaft durchgeführt werden soll, die Gesellsch... mehr lesen...
Norm: AktG §219AktG §224GmbHG §81GmbHG §82
Rechtssatz: Eine Anteilsübertragung an die Gesellschafter der Muttergesellschaft kommt nur dann in Frage, wenn der Tochtergesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein positiver Vermögenswert zukommt (vgl zu diesem Erfordernis die steuerrechtlich maßgebenden Bestimmungen des UmgrStG, das den Begriff "positiver Verkehrswert" als Voraussetzung für die angestrebten Steuererleichterungen in Umgründung... mehr lesen...