Norm
GmbHG §82Rechtssatz
Im Falle eines objektiven Mißverhältnisses zwischen dem Wert des eingebrachten Teilbetriebes und den dafür gewährten Anteilsrechten zulasten der einbringenden Gesellschaft besteht die Vermutung, dass die Einbringung gerade wegen der Gesellschaftereigenschaft der durch die Äquivalenzstörung begünstigten Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft an der Muttergesellschaft der einbringenden Gesellschaft zustandegekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113046Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00288_99T0000_002