Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs des Johann N*****, der Johanna N***** und der Dr. Susanne O*****: Wie vom Rekursgericht zutreffend ausgeführt, kommt weder dem Vertragspartner noch einem Dritten im pflegschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren Beteiligtenstellung zu, weshalb ihnen ein Rekursrecht nicht zusteht (RZ 1993/77; EFSlg 68.725). Das Rekursgericht hat den Rekurs der Vertragspartner und der Mutter des Minderjährigen, soweit sie eigene Rechte geltend gemacht hat, zu ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §70
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der subsidiären Haftung (Ausfallshaftung der übrigen Gesellschafter) gehört ganz allgemein die Kaduzierung des Geschäftsanteiles des säumigen Gesellschafters. Entscheidungstexte 2 Ob 111/00p Entscheidungstext OGH 17.05.2000 2 Ob 111/00p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde am 1. 2. 1993 ins Firmenbuch eingetragen. Vom Stammkapital von S 500.000,- übernahmen der Gesellschafter Manfred U***** S 125.000,- und die Gesellschafterin Martina H***** S 375.000,-, wovon jeweils die Hälfte bezahlt war. Mit 1. 6. 1994 wurde die Gesellschafterin H***** aus dem Firmenbuch gelöscht, sodaß allein der Gesellschafter U***** mit einem Geschäftsanteil von S 500.000,- (davon einbezahlt S 250.000,-) verblieb. Mit 1. 7. 1997 wu... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §331 FEO §333GmbHG §67GmbHG §68GmbHG §69GmbHG §70
Rechtssatz: Das Vermögensrecht der Gesellschaft auf Kaduzierung und Verwertung des Geschäftsanteiles eines säumigen Gesellschafters kann Gegenstand einer Exekution nach den §§ 331 ff EO sein. Die Verwertung dieses Vermögensrechtes hat nach den Vorschriften des GmbHG zu erfolgen. Die Kaduzierung des einzigen Gesellschafters ist nicht unzulässig. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: GmbHG §70
Rechtssatz: Wer sich als Gesellschafter vor den mit der Regelung des § 70 GmbHG verbundenen Gefahren schützen will, muß sich bei Gründung der Gesellschaft oder beim Eintritt in diese vergewissern, daß die übrigen Gesellschafter ihre Anteile voll eingezahlt haben (vgl HS 2236). Entscheidungstexte 1 Ob 2085/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2085/96s Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §70
Rechtssatz: Im Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es zum Wirksamwerden der Ausfallshaftung eines Gesellschafters zur Hereinbringung der Stammeinlage nach § 70 GmbHG keines Versuchs des Masseverwalters, den Geschäftsanteil des säumigen Gesellschafters im Kaduzierungsverfahren zu verwerten, wohl aber des vom Masseverwalter zu führenden Nachweises, daß die nicht eingezahlte Stammeinlage beim ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §70
Rechtssatz: Eine - sachlich nicht gerechtfertigte - Ungleichbehandlung der Gesellschafter ist durch § 70 GmbHG nicht gegeben; es bestehen daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung. Entscheidungstexte 1 Ob 2085/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2085/96s Veröff: SZ 69/96 European Case Law ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der pflegebefohlenen Kinder ist Gesellschafter einer am 8.1.1986 gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einem Vertrag, der am 27.8.1991 zwischen ihm und einem "ad hoc beigezogenen", bis dahin nicht bestellten Kurator geschlossen wurde, trat der Vater den Kindern seinen Geschäftsanteil in der Höhe der von ihm übernommenen, zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von 250.000 S "im Schenkungsweg" ohne jede Gegenleistung je zur Hälfte ab und diese nahm... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GGmbHG §70GmbHG §76
Rechtssatz: Die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung wird im allgemeinen nur dann dem Kindeswohl entsprechen, wenn der Wert der geschenkten Sache die Belastungen eindeutig übersteigt. Dies ist aber bei der Schenkung von GmbH - Anteilen auch dann nicht der Fall, wenn der Geschenkgeber die Haftung für die noch ausstehenden Stammeinlagen übernimmt, da - abgesehen vom Risiko der Einbringlichke... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs1GmbHG §63GmbHG §70
Rechtssatz: Im Ausgleich über das Vermögen des Gesellschafters einer GmbH ist ungeachtet § 63 GmbHG der Anspruch der Gesellschaft auf Leistung der noch aushaftenden Stammeinlage von den Ausgleichswirkungen des § 53 Abs 1 AO erfaßt. Für diesen Fall greift auch ohne Durchführung eines Kaduzierungsverfahrens die Haftung der Mitgesellschafter Platz. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs1 Z2GmbHG §52 ffGmbHG §70GmbHG §72 ffJN §1SEBG §16SEBG §19SEBG §24 ffZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Nachschüsse. Die Einbeziehung eingezahlter Nachschüsse in das Stammkapital ist eine Kapitalerhöhung. - Faßt eine GmbH einen einheitlichen Beschluß, der auf Genehmigung der Schillingeröffnungsbilanz und auf Umstellung des Stammkapitals lautet, sind aber bei dieser Gelegenheit auch eingezahlte Nachschüsse in ... mehr lesen...
Der Masseverwalter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 45.000 S, für den er als Gesellschafter gemäß § 70 GesmbHG. aufzukommen habe. Der Beklagte wendete ein, daß er mit anderen Gesellschaftern die persönliche Haftung für ein Darlehen übernommen habe, das die Gesellschaft aufzunehmen genötigt gewesen sei und das ihr ohne diese persönliche Haftung nicht gewährt worden wäre, und daß er auf Grund seiner Verp... mehr lesen...
Norm: GmbHG §70
Rechtssatz: Ein Gesellschafter einer GmbH ist von der im § 70 GmbHG festgelegten Verpflichtung nicht deshalb befreit, weil er sich für Schulden der Gesellschaft verbürgt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 4/51 Entscheidungstext OGH 18.01.1951 2 Ob 4/51 Veröff: SZ 24/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...