Norm
GmbHG §41 Abs1 Z2Rechtssatz
Zur Rechtsnatur der Nachschüsse. Die Einbeziehung eingezahlter Nachschüsse in das Stammkapital ist eine Kapitalerhöhung. - Faßt eine GmbH einen einheitlichen Beschluß, der auf Genehmigung der Schillingeröffnungsbilanz und auf Umstellung des Stammkapitals lautet, sind aber bei dieser Gelegenheit auch eingezahlte Nachschüsse in das neu festgesetzte Stammkapital einbezogen worden, so ist die Anfechtung dieses Teiles des Gesellschafterbeschlusses im Klageweg geltend zu machen, im übrigen bleibt es bei der vom SEBG vorgesehenen Sonderanfechtung im Außerstreitverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0042087Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2018