RS OGH 1998/10/7 3Ob196/98i, 4Ob341/98w, 3Ob165/10a

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Veröffentlicht am 07.10.1998
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Norm

EO §331 C
EO §331 F
EO §333
GmbHG §67
GmbHG §68
GmbHG §69
GmbHG §70

Rechtssatz

Das Vermögensrecht der Gesellschaft auf Kaduzierung und Verwertung des Geschäftsanteiles eines säumigen Gesellschafters kann Gegenstand einer Exekution nach den §§ 331 ff EO sein. Die Verwertung dieses Vermögensrechtes hat nach den Vorschriften des GmbHG zu erfolgen. Die Kaduzierung des einzigen Gesellschafters ist nicht unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110898

Im RIS seit

06.11.1998

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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