Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. 1. 2005 zu 28 Se 262/04i wurde über das Vermögen der beklagten GmbH mangels Kostendeckung der Konkurs nicht eröffnet. Am 16. 2. 2005 wurde die Rechtskraft dieses Beschlusses bekanntgegeben. Im Firmenbuch findet sich der Vermerk „Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 39 FBG aufgelöst". Eine Löschung der Beklagten im Firmenbuch ist bisher nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach § 14 Abs 2 lit d BAG setzt die Beendigung des Lehrverhältnisses vor Ablauf der Lehrzeit voraus, dass der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in deren Rahmen der Lehrling ausgebildet wird. Darunter wird nach herrschender Auffassung (Berger/Fida/Gruber BAG § 14 Rz 29; RIS-Justiz RS0052893; 9 ObA 2113/96t) ausschließlich die rechtliche Unfähigkeit des Lehrberechtigten verstanden. Auf d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Gehaltsexekution nach § 294 EO, die Fahrnisexekution sowie Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung, wies jedoch den weiteren Antrag der betreibenden Partei, ihr auch die Exekution durch Pfändung und Zwangsverkauf des der Verpflichteten an der ***** S***** GmbH zustehenden Geschäftsanteils, der einer übernommenen und zur Gänze einbezahlten Stammeinlage ... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1GmbHG §60GmbHG §84GmbHG §89 Abs1
Rechtssatz: Die Eintragung eines Generalversammlungsbeschlusses auf Fortsetzung der Gesellschaft im Firmenbuch hat - nur deklarative Wirkung. Ist demnach die Gesellschaft - unbeschadet des im Firmenbuch eingetragenen Fortsetzungsbeschlusses - etwa mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen nicht rechtswirksam fortgesetzt worden, hat sich an deren kraft Gesetzes eingetretenen Zusta... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma St. GesmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1981 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte von den beiden Beklagten als Bürgen und Zahlern die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern der Firma St. GesmbH in den Monaten September und Oktober 1981 grunden. Die Firma St. GesmbH schulde der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Am 13. 3. 1975 seien die beiden Beklagten ... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §60 Z4GmbHG §84 Z4
Rechtssatz: Die durch die Eröffnung des Konkursverfahrens bewirkte Auflösung der Gesellschaft bedeutet noch nicht Aufhören ihrer Rechtspersönlichkeit. Erst mit vollständiger Veräußerung und Verteilung des Vermögens hört sie zu bestehen auf. Entscheidungstexte 6 Ob 22/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 22/62 ... mehr lesen...