Norm: GmbHG §41GmbHG §42
Rechtssatz: Die Klage auf Feststellung des Ergebnisses einer Beschlussfassung der Generalversammlung ist gegen die Gesellschaft zu erheben. Das Feststellungsurteil wirkt für und gegen sämtliche Gesellschafter. Ob die Klage fristgebunden ist, bleibt offen. Entscheidungstexte 6 Ob 105/19p Entscheidungstext OGH 19.12.2019 6 Ob 105/19p Veröff: SZ 2019/126 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 21. November 2008 verstorbenen Heidrun T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Peter E*****, vertreten durch Dr. Peter Weidisch, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesg... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2GmbHG §41GmbHG §42
Rechtssatz: Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die in Aussicht genommene Entscheidung Rechte oder Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Reflexwirkungen allein reichen nicht aus, eine materielle Parteistellung zu begründen. Entscheidungstexte 6 Ob 186/07g Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 9.2.1988 wurde die beklagte Partei gegründet. Gründungsgesellschafter waren der Erstkläger mit einer Stammeinlage von 50.000,-- S, der Zweitkläger mit einer Stammeinlage von 300.000,-- S und Akar D***** mit einer Stammeinlage von 150.000,-- S. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug somit 500.000,-- S. Hinsichtlich der Einbezahlung dieses Stammkapitals enthält der Gesellschaftsvertrag in seinem Punkt 5.) folgende Regelung: "Das St... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35GmbHG §41GmbHG §42GmbHG §63GmbHG §66
Rechtssatz: Die Einbringung einer Nichtigkeitsklage kann die Fälligkeit einer Verpflichtung zur Einzahlung der Stammeinlagen nicht hinausschieben. Entscheidungstexte 1 Ob 612/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 1 Ob 612/80 Veröff: GesRZ 1981,184 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg ist unter HRB 766 die Firma 1 Gesellschaft m. b. H. protokolliert, deren Geschäftsführerin die Beklagte ist. Gesellschafter sind die Beklagte mit einer Stammeinlage von 700 000 S und der Kläger mit einer solchen von 300 000 S, wovon im Sommer 1975 von der Beklagten 227 500 S und vom Kläger 97 500 S einbezahlt waren. Mit Generalversammlungsbeschluß vom 30. September 1975 wurden von den nicht voll eingezahlten Stammeinlagen ein Teilbetrag ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20 Abs1GmbHG §39GmbHG §42
Rechtssatz: Ein Gesellschafter ist nicht berechtigt, dem Geschäftsführer Weisungen zu erteilen bzw von ihm im Klagewege irgendeine Geschäftsführerhandlung zu verlangen, der Geschäftsführer ist nur verhalten, sich an Beschlüsse der Gesellschaft zu halten. Entscheidungstexte 1 Ob 690/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 1 Ob 690/77 Veröff:... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §39GmbHG §41GmbHG §42
Rechtssatz: Der einzelne Gesellschafter kann auf die Geschäftsführung nur dadurch Einfluß nehmen, daß er sein Stimmrecht in der zur Willensbildung der Gesellschaft erforderlichen und im Gesetz bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Weise ausübt; das Gesetz räumt ihm nicht das Recht ein, selbständig auf andere Weise, etwa durch Klagsführung, die Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Pflichten... mehr lesen...
Der Kläger, ein Wiener Rechtsanwalt, ist Masseverwalter im Konkurs der Firma Hans F., Straßenbaugesellschaft m. b. H. i. L., deren Gesellschafter zuletzt Eva F. und Annemarie Sch. zu je 37.5% sowie Franziska Fi. zu 25% waren; Annemarie Sch. war überdies Geschäftsführerin. Es handelt sich um einen am 21. Februar 1962 eröffneten Anschlußkonkurs nach einem am 17. November 1961 eingeleiteten Ausgleichsverfahren. Bei einer für den 21. Juli 1961 anberaumten ordentlichen Generalversammlung... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §42
Rechtssatz: Auch der Masseverwalter im Konkurs der GmbH ist - an Stelle der Geschäftsführer - zur Klage legitimiert. Entscheidungstexte 1 Ob 194/63 Entscheidungstext OGH 10.02.1964 1 Ob 194/63 Veröff: SZ 37/24 = EvBl 1964/271 S 397 6 Ob 197/11f Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 197/11f Auch ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42
Rechtssatz: Kuratorbestellung bei Klage eines Geschäftsführers nach § 42 GmbHG. Die Bestellung eines Kurators für eine GmbH ist dann unzulässig, wenn zwei andere Geschäftsführer, die nicht selbst als Kläger auftreten, im Handelsregister eingetragen sind, welche gemeinsam die Gesellschaft vertreten können. Entscheidungstexte 1 Ob 286/55 Entscheidungstext OGH 04.0... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42
Rechtssatz: Über die Formulierung des Begehrens bei einer Klage auf Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses. Entscheidungstexte 1 Ob 102/52 Entscheidungstext OGH 06.02.1952 1 Ob 102/52 Veröff: SZ 25/33 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0060312 Dokumen... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42
Rechtssatz: Zur Frage der Bestellung eines Kurators nach § 42 Abs 1 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 701/23 Entscheidungstext OGH 17.10.1923 3 Ob 701/23 Veröff: SZ 5/240 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0060318 Dokumentnummer JJR_19231017_OGH0002_0030OB00701_2300... mehr lesen...
Norm: GmbHG §42
Rechtssatz: Aufschiebung der Ausführung eines Beschlusses der Generalversammlung einer GmbH nach § 42 Abs 4 GmbHG Entscheidungstexte 3 Ob 230/23 Entscheidungstext OGH 05.04.1923 3 Ob 230/23 Veröff: SZ 5/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0060314 Dokumentnummer ... mehr lesen...