Norm
GmbHG §41Rechtssatz
Die Klage auf Feststellung des Ergebnisses einer Beschlussfassung der Generalversammlung ist gegen die Gesellschaft zu erheben. Das Feststellungsurteil wirkt für und gegen sämtliche Gesellschafter. Ob die Klage fristgebunden ist, bleibt offen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Klage auf Feststellung, Ergebnis Beschlussfassung GeneralversammlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133051Im RIS seit
13.05.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021