Norm
GmbHG §20 Abs1Rechtssatz
Ein Gesellschafter ist nicht berechtigt, dem Geschäftsführer Weisungen zu erteilen bzw von ihm im Klagewege irgendeine Geschäftsführerhandlung zu verlangen, der Geschäftsführer ist nur verhalten, sich an Beschlüsse der Gesellschaft zu halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0060024Dokumentnummer
JJR_19771109_OGH0002_0010OB00690_7700000_005