RS OGH 1977/11/9 1Ob690/77, 2Ob559/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1977
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Norm

GmbHG §20 Abs1
GmbHG §39
GmbHG §42

Rechtssatz

Ein Gesellschafter ist nicht berechtigt, dem Geschäftsführer Weisungen zu erteilen bzw von ihm im Klagewege irgendeine Geschäftsführerhandlung zu verlangen, der Geschäftsführer ist nur verhalten, sich an Beschlüsse der Gesellschaft zu halten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0060024

Dokumentnummer

JJR_19771109_OGH0002_0010OB00690_7700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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