Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schuster, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****,... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf die im ersten Rechtsgang ergangene Entscheidung 2 Ob 189/01k verwiesen. Strittig ist ausschließlich der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch der von der Beklagten aus einer GmbH „hinausgekündigten" Klägerin. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt. Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist unzulässig. 1. Eine rechtlich vorgeschriebene Methode der Bewertung von Handelsunterneh... mehr lesen...
Begründung: Die Stadtgemeinde I***** hat als Rechtsvorgängerin der beklagten Partei mit der A***** mbH als Rechtsvorgängerin der nunmehr klagenden Partei mit Gesellschaftsvertrag vom 28. 10. 1992 die I***** I***** GesmbH gegründet, an der die klagende Partei einen Geschäftsanteil von 49 % und die beklagte Partei einen solchen von 51 % übernahm. Gegenstand des Unternehmens sollte unter anderem die Errichtung und der Betrieb einer Mülldeponie, insbesondere im A***** sein. Im Gesells... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war mit einem Geschäftsanteil von 39 % Komplementär der beklagten KG. Durch die am 25. 6. 1982 erfolgte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen ist er aus dieser Gesellschaft ausgeschieden. Gegenstand des Unternehmens war im wesentlichen die Erzeugung und der Vertrieb alkoholfreier Getränke sowie der Vertrieb von Bier. Gemäß § 16 Abs 2 des Gesellschaftsvertrags sollte das dem ausscheidenden Gesellschafter zustehende Auseinandersetzungsguthaben so ber... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 1, Gluckgasse 3. Der am 3.7.1985 verstorbene Wilhelm N*** war auf Grund des Vertrages vom 28.6.1963 Mieter des in diesem Hause gelegenen Geschäftslokales, in dem er ein Antiquariat und den Buchhandel betrieb. Die Wilhelm N*** zugestandenen Gewerbeberechtigungen wurden ihm im Jahre 1981 rechtskräftig für immer entzogen. Wilhelm N*** hielt das Geschäft bis zum Jahre 1981 regelmäßig geöffnet, danach öffnete er das Geschäft nur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte den Übernahmswert des geschlossenen Hofes "S*****" EZ 255 I KG ***** mit 1,2 Mill S; hiezu traf es nachstehende Feststellungen: Der ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbene Erblasser war Alleineigentümer des genannten geschlossenen Hofes sowie zahlreicher walzender Grundstücke. In das bei seinem Ableben noch anhängige Grundzusammenlegungsverfahren B***** waren die dem geschlossenen Hof zugeschriebenen Grundstücke 635/8, 2998,... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.7.1980 verstorbene Georg A hinterließ seine Ehegattin (die Klägerin) und die drei Söhne aus erster Ehe, Dr. Helmut A, Dr. Kurt A und den Beklagten. Er setzte die Klägerin mit mündlichem Testament vom 7.7.1980 als Alleinerbin mit der Auflage ein, den Liegenschaftsbesitz an den Beklagten zu übertragen. Da Dr. Helmut A und Dr. Kurt A Pflichtteilsansprüche geltend machten, die zu befriedigen sich die Klägerin außerstande sah, entschlug sie sich am 10.7.1981 der Er... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: ABGB §305GmbHG §23GmbHG §76
Rechtssatz: In der Betriebswirtschaftslehre besteht heute Einigkeit darüber, dass der Ertragswert bei der Bewertung lebender Unternehmen eine mehr oder weniger wichtige, wenn nicht überhaupt die entscheidende Rolle spielt, weil sich Käufer und Verkäufer mit ihren Preisvorstellungen wesentlich an dem zu erwartenden Nutzen zu orientieren pflegen. Gedankliche Basis ist heute der Zahlungstrom, den der Unternehmens-... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §935GmbHG §23GmbHG §76
Rechtssatz: Eine rechtliche vorgeschriebene Methode der Bewertung von Handelsunternehmen - von deren Wert bei der Bewertung eines Geschäftsanteils ausgegangen werden muss - gibt es nicht. Die richtige Methode zu ermitteln, ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre, doch muss das von ihr gewählte System der vom Gericht gestellten Aufgabe adäquat sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft m. b. H. am 28. Mai 1979 haben die Gesellschafter M Aktiengesellschaft, A und B mit einer Mehrheit von 85.2275% der abgegebenen Stimmen in Abwesenheit der Gesellschafter C, D, E gegen die Stimmen des klagenden Gesellschafters und seiner Mutter unter gleichzeitiger Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital) die Erhöhung des Stammkapitals um 2 Mill. S von 10 Mill. S auf 12 Mill. S und die Überlassung ... mehr lesen...