Entscheidungsgründe: Zunächst betrieb der Beklagte mit Elisabeth S***** unter der Bezeichnung K***** & S***** GesbR oder Dr. Peter K***** & Lisa S***** OEG das Wirtshaus St***** in A*****, wobei sie hinsichtlich des ausgestatteten Gastgewerbebetriebes einschließlich der Räumlichkeiten und einer funktionstüchtigen Registrierkasse mit der B***** GmbH einen Pachtvertrag abschlossen. Nach Ausscheiden von Elisabeth S***** pachteten der Beklagte und Ernst H***** den Betrieb ab d... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Handelsgericht Wien gegen "Magister Aneta P*****, Versicherungsmaklerin als Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der I***** B***** GmbH in Gründung...." erhobenen Klage begehrt die klagende Partei gegenüber der beklagten Partei im Wesentlichen die Feststellung, dass die am 9. 9. 2003 zwischen der inländischen Zweigniederlassung der klagenden Partei und der I***** B***** GmbH in Gründung abgeschlossene Vereinbarung, mit welcher der gesamte Kundensto... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH - eine im Firmenbuch nicht registrierte und daher rechtlich nicht existente GmbH - suchte über das AMS einen Bauleiter. Der an sie vermittelte Ing. Leo D*****, über den während des Berufungsverfahrens das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und für den Dr. Reinhard S***** als Masseverwalter bestellt worden war (in der Folge als Kläger bezeichnet), führte mit Arno K*****, der sich als Geschäftsführer dieser GmbH ausgab, ein Gespräch, das zum Abschlu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, daß die von den beklagten Parteien gegründete GmbH weder zur Eintragung gelangt ist noch in absehbarer Zeit eingetragen werden soll. Es steht aber fest, daß der Erstbeklagte namens der beabsichtigten "P***** M***** HandelsgesmbH" Geschäfte getätigt hat. Unterbleibt die Anmeldung einer Kapitalgesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch entweder - wie im vorliegenden Fall - überhaupt oder wird nur ein ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht stellte nach Beweiswiederholung folgenden Sachverhalt fest: Helmut K***** (im folgenden Hintermann) wandte sich im Herbst 1991 an seinen damals arbeitslosen und schwer verschuldeten Freund (im folgenden Gastwirt) mit der Mitteilung, daß ein näher genanntes Gasthaus zu pachten sei. Dieser sah für sich aber keine Möglichkeit, das Gasthaus zu pachten, weil ihm dafür die Voraussetzungen fehlten, worauf ihm sein Freund zusicherte, er werde dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A3GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Vorgesellschaft ist die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluß des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch. Sie ist - als Gründergemeinschaft - eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch-österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [Joint-Venture] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien unter der Reg.Nr. 52 - im folgenden nur Hauptgesellschafterin) mit einer Stammeinlage von 495.000 S und ein Wiener Rechtsanwalt mit einer Stammeinlage von 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A3GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Vorgesellschaft kann selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, also eigene Willenserklärungen abgeben. Entscheidungstexte 1 Ob 188/98y Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 188/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111556 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1202ABGB §1203EVHGB Art8 Nr11GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Der erkennende Senat schließt sich der in der deutschen Lehre und Rsp (zum Folgenden: Ulmer in Hachenburg, dGmbHG8 Rz 104) vertretenen Ansicht an, dass die Handelndenhaftung des § 2 Abs 1 GmbHG im Stadium der Vorgründungsgesellschaft, für welche noch kein GmbH-Recht gilt, nicht in Betracht kommt. Eine Vorgründungsgesellschaft, die auf keinem formgültigen Vorgründungsvertrag beru... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Zivilingenieur für Bauwesen und hat im Jahr 1990 Leistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanung, Einreichung, Ausführungszeichnungen) im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mineralaufbereitungsanlage erbracht. Mit Klage vom 14.9.1993 nimmt der Kläger die Beklagten auf Zahlung des mit Honorarnote vom 22.9.1990 verrechneten Entgelts für seine Leistungen in Anspruch. Er habe von den Beklagten im Zuge eines Gespräches, an dem auf der Gegenseite auch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit besteht in einem Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den darauf beruhenden wesentlichen Tatsachenfeststellungen im Urteil. Er ist dann zu verneinen, wenn Feststellungen durch - möglicherweise auch unrichtige - Schlußfolgerungen getroffen werden oder das Abweichen der Urteilsfeststellung von den tatsächlichen Angaben des Prozeßaktes das Ergebnis eines richterlichen Werturte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs1ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Wurden die gemäß § 2 Abs 1 GmbHG "Handelnden" geklagt, ist die Änderung der Parteienbezeichnung auf die GmbH zulässig und zweckmäßig. Dies gilt auch für den gegenteiligen Fall. Entscheidungstexte 9 ObA 219/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 9 ObA 219/94 8 ObS 162/98a Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff des "Handelnden" ist auf den Geschäftsführer der Vorgesellschaft einzuschränken. Handelnder ist, wer als Geschäftsführer tätig wird, auch wenn er sich dabei durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt, nicht hingegen unterhalb der Geschäftsführerebene als Bevollmächtigte tätige Personen, zB Handlungsbevollmächtigte oder sonstige Machthaber, die nicht als Organ der Gesellschaft aufgetreten sind. Handel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war Alleininhaber der protokollierten Firma "Ludwig G*** Kaffee-, Tee, Gewürz-, Spirituosenimporte, Gewürzmühlen, Kaffee-Großrösterei" mit einer Betriebsstätte in Klagenfurt sowie eines unter der Bezeichnung "Asmara-Kaffee" geführten Unternehmens in Graz. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eröffnete über das Vermögen des Erstbeklagten am 25.Mai 1984 das Ausgleichsverfahren und am 1.März 1985 den Anschlußkonkurs. Es bestellte Rechtsan... mehr lesen...
Norm: AktG §34 Abs1GmbHG §2 Abs1UWG §14 B2
Rechtssatz: Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ist nur der - zum Zeitpunkt der Störung - bereits tätig gewesene Mitbewerber klageberechtigt, nicht aber derjenige, der seinen Betrieb noch nicht aufgenommen hat, mag er auch schon Vorbereitungen dazu getroffen haben. Bei Körperschaften, die erst durch die Registrierung Rechtspersönlichkeit erlangen (§ 34 Abs 1 AktG; § 2 Abs 1 GmbHG) is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahre 1980 besprachen der Kläger und der Erstbeklagte wiederholt die gemeinsame Errichtung und den Betrieb eines Kinos, wobei die Gründung einer Gesellschaft mbH geplant war. Dabei war vorgesehen, daß der Kläger, der die technische Erfahrung für die Ausstattung und Einrichtung eines Kinos besaß, sich um diese Belange kümmern solle, während der Erstbeklagte, der Kenntnisse im Verleihgeschäft besaß (er war alleiniger Gesellschafter der TOP F*** Verleih ... mehr lesen...
Norm: GmbHG nF §2 Abs1
Rechtssatz: Die Haftung der Handelnden findet in § 2 Abs 1 GmbHG ihre abschließende Regelung. Diese Bestimmung bietet keine Grundlage für die Annahme einer Haftungsbeschränkung. Die Handelnden haften nach dieser
Norm: vielmehr unbeschränkt für die Verpflichtungen, die aus einem Handeln namens der Gesellschaft vor ihrer Registrierung entstehen. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: GmbHG idF BG 02.07.1980 BGBl 1980/320 §2 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Als handelnd im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 2 GmbHG idF des BG vom 02.07.1980, mit dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl 320, ist hier nicht der Machthaber sondern der Machtgeber anzusehen, der durch seinen bevollmächtigten Vertreter handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 534/86 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft m.b.H.; sie betreibt ein Installationsunternehmen. Im dritten Quartal 1980 nahm sie insgesamt fünf getrennte Aufträge zur Lieferung und Montage von Heizungs- und Sanitärinstallationen in Neubauten (in Maria Enzersdorf, Grub, Klosterneuburg, Bisamberg und Wien), an. Als Auftraggeber wurde in den Auftragsschreiben jeweils (durch Stempelabdrucke im Briefkopf und in der Absenderbezeichnung am Briefende) eine Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte traf als Geschäftsführer einer in Gründung befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Kläger am 5.3.1981 eine 'Werkvereinbarung' über die Errichtung eines Hotels in Bad Aussee. Die Auftraggeberin wurde in der Werkvereinbarung als 'CLUB C D E; C- F G mbH,1040 Wien, Goldeggasse 2' bezeichnet; in der Folge wurden das Projekt 'CLUB C D E' und die Gesellschaft 'INGRID H I mbH' genannt. Zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregiste... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle haften die vor Eintragung einer GmbH in deren Namen handelnden Personen so, wie die Vorgesellschaft und später die eingetragene Gesellschaft haften würden, also primär für die Erfüllung des Vertrages. Entscheidungstexte 6 Ob 535/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 6 Ob 535/85 Veröff: RdW 1985,246 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs1GBG 1955 §27 Abs2GBG 1955 §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Eine Liegenschaft kann rechtswirksam an eine GmbH vor Abschluß des Gesellschaftsvertrages unter der Rechtsbindung ihres Entstehens verkauft werden. Die Änderung der im Kaufvertrag gewählten Firmenbezeichnung der GmbH vor ihrer Registrierung hindert die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die registrierte GmbH unter dem geänderten Firmenwortlaut nicht. ... mehr lesen...