Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg B***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 (§ 161 Abs 1) StGB (B. II) sowie der Vergehen nach § 122 Abs 2 Z 1 GmbHG (A.), der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 2 und Abs 5 Z 3 und Z 4 (§ 161 Abs 1) StGB (B. I) und der Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 (Abs 1) (§ 161 Abs 1) StGB (B. III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg B***** des ... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft hat gemäß § 6 ihres Gesellschaftsvertrages mindestens zwei Geschäftsführer und wird durch zwei Geschäftsführer, einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen mit den gesetzlichen Einschränkungen vertreten. Als gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsbefugte Geschäftsführer sind Jean M***** und Willy T***** eingetragen, als gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weitere... mehr lesen...
Norm: HGB §194HGB §222HGB §277ffGmbHG §18 Abs3GmbHG §22GmbHG §122
Rechtssatz: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt zur Erfüllung der Verpflichtung des Kaufmannes zur Unterfertigung des Jahresabschlusses (§ 194 HGB) die Fertigung durch das vertretungsbefugte Organ, bei einer gemischten Vertretung (§ 18 Abs 3 GmbHG) also durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10GmbHG §122 Z1
Rechtssatz: Durch die gemäß § 122 Z 1 GmbHG zusätzlich mit strafrechtlichen Sanktionen abgesicherten Vorschriften des § 10 GmbHG soll erreicht werden, daß das Stammkapital im Zeitpunkt der Entstehung (Anmeldung) der Gesellschaft durch Eintragung in das Firmenbuch durch die Einzahlungen der Gesellschafter möglichst voll als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10GmbHG §122 Z1
Rechtssatz: Durch die gemäß § 122 Z 1 GmbHG zusätzlich mit strafrechtlichen Sanktionen abgesicherten Vorschriften des § 10 GmbHG soll erreicht werden, daß das Stammkapital im Zeitpunkt der Entstehung (Anmeldung) der Gesellschaft durch Eintragung in das Firmenbuch durch die Einzahlungen der Gesellschafter möglichst voll als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten, unangefochten in Rechtskraft erwachsenen sowie in einem Protokolls- und Urteilsvermerk (§§ 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO aF) beurkundeten Urteil wurde Heinz J*** im Sinn des gleichfalls aus dem Tenor ersichtlichen Anklagevorwurfs des Vergehens nach § 122 Z 1 GmbHG schuldig erkannt. Der wegen desselben Deliktes gesondert verfolgte und mit Urteil vom 9.Juni 1988 der Bestimmung des Genannten schuldig erkannte Alfred E*** ist inzwischen vom Obersten ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122 Z1
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 122 Z 1 GmbHG ist nur maßgeblich, ob die nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugebende Erklärung in bezug auf eine von außen her nicht eingeschränkte Verfügungsmacht des Geschäftsführers den Tatsachen entspricht, und zwar zur Zeit ihres Einlangens beim Registergericht. Eine spätere Einlagenrückgewähr hingegen ändert, selbst wenn sie vorausgeplant war, nichts an einer ursprünglich vorgelegenen Rich... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122 Z1
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 122 Z 1 GmbHG ist nur maßgeblich, ob die nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugebende Erklärung in bezug auf eine von außen her nicht eingeschränkte Verfügungsmacht des Geschäftsführers den Tatsachen entspricht, und zwar zur Zeit ihres Einlangens beim Registergericht. Eine spätere Einlagenrückgewähr hingegen ändert, selbst wenn sie vorausgeplant war, nichts an einer ursprünglich vorgelegenen Rich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Handelsvertreter Peter A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, 'zwischen Sommer und Ende des Jahres 1977' in Dornbirn als Geschäfsführer der C & A Produktions- und Vertriebsgesellschaft m.b.H. fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaft (welche Schuldnerin mehrerer Gläubiger war) herbeigeführt zu haben, indem er gemeinsam mit (dem in diesem Zusammenhang wegen... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122 Z1 Fall1
Rechtssatz: War die gemäß § 9 Abs 2 Z 2 und § 10 Abs 3 GmbHG abzugebende Erklärung objektiv falsch, so ist es mit einem Handeln ohne auch nur bedingten Vorsatz nicht ohne weiteres vereinbar, daß dem Angeklagten von seinem Mitgeschäftsführer der Nachweis verweigert wurde, ob und wie die (gesetzlichen Mindestbeträge) Beträge auf die Stammeinlagen "eingezahlt" sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122 Z1 Fall1
Rechtssatz: War die gemäß § 9 Abs 2 Z 2 und § 10 Abs 3 GmbHG abzugebende Erklärung objektiv falsch, so ist es mit einem Handeln ohne auch nur bedingten Vorsatz nicht ohne weiteres vereinbar, daß dem Angeklagten von seinem Mitgeschäftsführer der Nachweis verweigert wurde, ob und wie die (gesetzlichen Mindestbeträge) Beträge auf die Stammeinlagen "eingezahlt" sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, es genüge zur Abgabe der nach den §§ 9 Abs 2 Z 2 und 10 Abs 3 GmbHG vorgeschriebenen Erklärung, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft jenen Betrag zur Verfügung hat, der für das Stammkapital gedacht sei, widerspricht dem klaren Gesetzeswortlaut und dem Inhalt der in der Anmeldung verlangten Erklärung. Entscheidungstexte 10 Os 23/75 E... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122
Rechtssatz: Beide Deliktsfälle des § 122 GmbHG setzen Vorsätzlichkeit voraus. Entscheidungstexte 13 Os 43/74 Entscheidungstext OGH 31.05.1974 13 Os 43/74 Veröff: EvBl 1975/20 S 47 = GesRZ 1975,32 = NZ 1976,61 11 Os 73/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 11 Os 73/84 Vgl auch; Beisatz: Bedingter Vor... mehr lesen...