Norm
GmbHG §122 Z1 Fall1Rechtssatz
War die gemäß § 9 Abs 2 Z 2 und § 10 Abs 3 GmbHG abzugebende Erklärung objektiv falsch, so ist es mit einem Handeln ohne auch nur bedingten Vorsatz nicht ohne weiteres vereinbar, daß dem Angeklagten von seinem Mitgeschäftsführer der Nachweis verweigert wurde, ob und wie die (gesetzlichen Mindestbeträge) Beträge auf die Stammeinlagen "eingezahlt" sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060197Dokumentnummer
JJR_19841220_OGH0002_0110OS00073_8400000_001