Begründung: Auf Grund des Schuldscheines vom 27. August 1971 ist für die Darlehensforderung der betreibenden Bank von S 1,400.000,- sA ob der im Alleineigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 2394 KG Pfaffstätten das Pfandrecht einverleibt und die Vollstreckbarkeit nach § 3 NO angemerkt. Nach dem Notariatsakt vom 27. August 1971 wurde der Schuldschein, in welchem der Verpflichtete bestätigte, das Darlehen von S 1,400.000,- von der Bank erhalten zu haben, und daß das D... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 AcNO §3NO §3a
Rechtssatz: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes kann ohne besondere Verpflichtungserklärung eines dritten Pfandbestellers Exekution geführt werden, wenn er in diesem Titel seine Liegenschaft für eine bestimmte Forderung zum Pfand bestellt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 127/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 3 Ob 127/87 EvBl 1988/61 S ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CZPO §594 Abs2NO §3NO §3a
Rechtssatz: Der Eintritt der Fälligkeit der in einem Notariatsakt bezeichneten Forderung muß ungeachtet der Anmerkung der Vollstreckbarkeit nach § 3a NO im Antrag auf Exekutionsbewilligung gem § 3 Abs 2 NO (§ 7 Abs 2 EO) mittels öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 127/87 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Ing. Helmut R*** und die Verpflichtete haben in einem Notariatsakt vom 1.12.1986 ihre Zustimmung gegeben, daß dieser in Ansehung der darin von ihnen anerkannten Schuld an Kapital, Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen und Nebengebührenkaution im Sinne der §§ 3 und 3 a der NO vollstreckbar ist. In der dem Notariatsakt beigehefteten Privaturkunde bestätigte Ing. Helmut R***, von der betreibenden Partei ein Darlehen von S 6 Mio. zugezählt erhalten zu haben. Punkt I der Darleh... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr. Karl H*** als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr. Alfred P*** mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ. 2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitiges Testament der seit 3. März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr. Olga Renate D*** und Helmut Rudolf D*** benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs. 1 dieses Notariatsaktes lauten: "II. Während des Bestandes der Ehe wird für di... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr.Karl B als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr.Alfred C mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ.2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitige Testament der seit 3.März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr.Olga Renate A und Helmut Rudolf A benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs 1 dieses Notariatsaktes lauten: 'II. Während des Bestandes der Ehe wird für die Gattin ein monatlic... mehr lesen...
Norm: EO §9 ANO §3
Rechtssatz: Für den Nachweis des Rechtsüberganges der Forderung bestehen bei einem Notariatsakt keine andere Anforderungen als bei den anderen Exekutionstiteln. Die EU bildet auch hier einen tauglichen Nachweis des Übergangs der Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 112/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 112/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaNO §3
Rechtssatz: Sind die Nebengebühren der Höhe nach im Notariatsakt nicht ziffernmäßig angegeben, so ist er als Exekutionstitel zugunsten dieser Ansprüche nicht materiell vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 132/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 3 Ob 132/75 3 Ob 114/79 Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaNO §3NO §3a
Rechtssatz: Die Erklärung der Partei, daß ein Notariatsakt sofort vollstreckbar sein soll (§§ 3, 3a NO), ersetzt nicht die für einen Exekutionstitel erforderliche Leistungsverpflichtung. Entscheidungstexte 3 Ob 134/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 3 Ob 134/74 Veröff: EvBl 1975/51 S 103 = NZ 1975,74 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CNO §3
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 3 NO und des § 7 Abs 2 EO sind zwingendes Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 83/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 Ob 83/74 SZ 3/81 3 Ob 135/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 135/81 Beisatz: Der Eintritt der Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der betriebene... mehr lesen...
Norm: ABGB §1006ABGB §1008ZPO §31NO §3
Rechtssatz: Die Mitwirkung bei der Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gehört nicht zu den im § 1008 erster Satz ABGB aufgezählten Geschäften, für deren Vornahme eine Gattungsvollmacht erforderlich ist. Zur Vornahme dieser Geschäfte genügt vielmehr eine allgemeine Vollmacht (vgl Stanzl in Klang 2. Auflage IV/1 S 809 f). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIONO §3K der ÖNB Nr 9/59 Z2 lita
Rechtssatz: Diese Bestimmung kann auch auf einen vollstreckbaren Notariatsakt bezogen werden (mit Kontravoten 42 - 66 zur Frage, ob ein allfälliger Verstoß gegen § 81 Z 4 EO trotz der generellen Bewilligung durch die OeNB vom Gericht wahrzunehmen ist). Entscheidungstexte 3 Ob 20/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 20/72 ... mehr lesen...
Norm: EO §138NO §3NO §3a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 138 Abs 1 EO kann nicht auf vollstreckbare Notariatsakte angewendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 103/69 Entscheidungstext OGH 08.10.1969 3 Ob 103/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0002750 Dokumentnummer JJR_19691008_... mehr lesen...
Norm: NO §3RATG §1
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 3 NO auf die Leistungen eines Rechtsanwaltes. Entscheidungstexte 7 Ob 176/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 7 Ob 176/55 Veröff: EvBl 1955/297 S 484 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0070877 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: NO §3ZPO §240 Abs3 CIIc2
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Notariatsakt ist nicht der Rechtskraft fähig, steht aber dem Anspruch als materiellrechtliche Einwendung, die die Abweisung des Klagsbegehrens zur Folge hat, entgegen, wenn nicht der Beweis der Ungültigkeit des Titels gelingt. (So auch schon SZ 4/27). Entscheidungstexte 1 Ob 767/51 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 1 O... mehr lesen...
Nach dem klägerischen Vorbringen schuldete der Beklagte dem Kläger aus einem Darlehen an Kapital einschließlich zweijähriger Zinsen den Betrag von 25.999.92 S, rückzahlbar laut Notariatsakt vom 6. Dezember 1930 in 24 Monatsraten von je 1083.33 S, beginnend am 1. Jänner 1931, wobei im Verzugsfalle 1 1/2% monatliche Verzugszinsen zu entrichten sind. Das Pfandrecht für diese Darlehensschuld ist auf der Liegenschaft des Beklagten Katastralgemeinde E. EZ. 34 einverleibt und die Vollstreckb... mehr lesen...
Norm: EO §36 AdEGEO ArtXVIINO §3
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Erfordernisses nach § 3 NO ist die Klage nach Art XVII EGEO zulässig. Mit einer auf Unzulässigerklärung der Exekution gerichteten Klage kann die materiellrechtliche Gültigkeit des Exekutionstitels auch dann nicht bekämpft werden, wenn der Exekutionstitel ein vollstreckbarer Notariatsakt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 612/50 En... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §7 BaNO §3NO §3a
Rechtssatz: Eine Kredithypothek ist selbst dann, wenn ein Notariatsakt sie als vollstreckbar erklärt, keine vollstreckbare Forderung im Sinne des § 7 EO, und es kann ein solcher Notariatsakt keinen Exekutionstitel bilden. Entscheidungstexte 3 Ob 763/35 Entscheidungstext OGH 08.10.1935 3 Ob 763/35 Veröff: SZ 17/137 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIONO §3
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeit kann im Notariatsakte auf bestimmte Gegenstände eingeschränkt sein. Entscheidungstexte 3 Ob 542/34 Entscheidungstext OGH 27.06.1934 3 Ob 542/34 SZ 16/136 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000246 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IBEO §1 Z17 IIONO §3
Rechtssatz: Für die Verpflichtung des Ehegatten, das Heiratsgut sicherzustellen, kann in einem Notariatsakte die Vollstreckbarkeit nicht wirksam eingeräumt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 243/34 Entscheidungstext OGH 19.03.1934 3 Ob 243/34 SZ 16/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...