Norm
EO §7 Abs1 AcRechtssatz
Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes kann ohne besondere Verpflichtungserklärung eines dritten Pfandbestellers Exekution geführt werden, wenn er in diesem Titel seine Liegenschaft für eine bestimmte Forderung zum Pfand bestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000428Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_0030OB00127_8700000_001