Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 50 % am Stammkapital der beklagten GmbH beteiligt. Der Alleingesellschafter und einzige Geschäftsführer der Klägerin Mag. Hans-Georg W***** ist zugleich selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beklagten. Seit 3. 10. 2006 kann die Beklagte auch durch den weiteren kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer Eberhard K***** gemeinsam mit der Gesamtprokuristin Petra N***** vertreten werden. Mit der vorliegenden Anfechtungsklage begehrt die... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist seit 7.3.1989 zu FN ***** (früher HRB *****) die V*****-Aktiengesellschaft (im Folgenden: Gesellschaft) eingetragen. Die ursprüngliche Satzung sah folgende Vertretungsbefugnis vor: „Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.“ Die Hauptversammlung beschloss am 30.5.2007 eine Satz... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3
Rechtssatz: Eine Satzungsbestimmung, die eine organschaftliche Vertretung u.a. allein durch zwei Prokuristen vorsieht, verstößt gegen zwingende Bestimmungen des AktG und ist unzulässig. Entscheidungstexte 28 R 178/07p Entscheidungstext OLG Wien 29.11.2007 28 R 178/07p European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: Nach der besonderen Regelung in dem - von zwei Hotelkaufleuten und einer Stadtgemeinde zur gemeinsamen Ausübung des Gastgewerbes sowie zur Verwaltung und zum Betrieb eines Kulturzentrums in Form einer Gesellschaft mbH geschlossenen - Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer und wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch jeweils zwei von ihnen gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Gesamtprokuriste... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 27.2.1990 beantragte die Ö*** M***-BAU Gesellschaft mbH den bis dahin alleinigen Geschäftsführer Dipl.-Ing.Heimo E*** als Geschäftsführer zu löschen und Diplomvolkswirt Peter R*** als neuen alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer einzutragen. Dieser gab bekannt, daß er Ludwig H***, Elektrotechniker, Gesamtprokura derart erteilt habe, daß dieser berechtigt sei, die Firma gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen zu zeichnen. D... mehr lesen...
Begründung: Mit der mit 13.12.1989 datierten Eingabe beantragte die Firma C*** D***-M*** Gesellschaft mbH, Rudolf G*** als weiteren alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer einzutragen, und gab bekannt, daß Jürgen W*** zum Gesamtprokuristen bestellt worden sei, der jeweils mit einem Geschäftsführer gemeinsam die Gesellschaft vertrete. Das Erstgericht wies den Antrag auf Eintragung eines weiteren Geschäftsführers und des Kollektivprokuristen in das Handelsregister ab. Es führte au... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Eine halbseitige Gesamtprokura - die Zeichnungsberechtigung eines Gesamtprokuristen gemeinsam mit einem alleinvertretungsbefugten Prokuristen - oder eine halbseitig gemischte Gesamtprokura - die Zeichnungsberechtigung eines Gesamtprokuristen gemeinsam mit einem von mehreren alleinvertretungsbefugten organschaftlichen Vertretern - können in das Handelsregister eingetragen werden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Partei, einer GesmbH, seit 1. 6. 1958 als Angestellter beschäftigt. Seit 1. 5. 1970 war er Betriebsleiter im Zweigwerk B. Im Juli 1975 erteilte die beklagte Partei dem Kläger die Gesamtprokura. Nach dem Inhalt der Eintragungung im Handelsregister vertritt jeder der bestellten Prokuristen (damals wurden außerdem Josef K und Günther B zu Gesamtprokuristen bestellt) gemeinsam mit einem kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer oder zweiten Gesamtproku... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3ArbGerG §2 Abs2 II2GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Diese Stellung der zur Mitwirkung an der organschaftlichen Vertretung von juristischen Personen (Personengesamtheiten) berufenen Prokuristen hat bei der Beurteilung der Frage, ob solche Prokuristen als "gesetzliche Vertreter" im Sinne des § 2 Abs 2 ArbGerG und damit nicht als Beschäftigte anzusehen sind, wesentliche Bedeutung. ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GenG §17 Abs2GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3UGB §48UGB §125
Rechtssatz: Bei der Form der sogenannten "gemischten" oder "unechten" Gesamtvertretung, bei der der Gesellschaftsvertrag, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, zur Vertretung der Gesellschaft auch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen, der zur Mitzeichnung der Firma berechtigt ist beruft, treten die sonst bestehenden Beschränkunge... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Der Prokurist kann seine Mitwirkung an organschaftlichen Vertretungshandlungen bei "unechter" Gesamtvertretung im Einzelfall nicht erzwingen. Seine (fakultative) Mitwirkung an der organschaftlichen Vertretung ist vielmehr stets davon abhängig, daß er von einem Geschäftsführer (Gesellschafter) dazu herangezogen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Die "unechte" Gesamtvertretung dient nur der Erleichterung einer ohnehin schon bestehenden Gesamtvertretung mehrerer gesetzlicher Vertreter. Entscheidungstexte 4 Ob 145/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 145/83 Veröff: SZ 56/177 = EvBl 1984/71 S 269 = JBl 1984,330 = RdW 1984,214 = Arb 1... mehr lesen...