Norm
AktG §71 Abs3Rechtssatz
Eine Satzungsbestimmung, die eine organschaftliche Vertretung u.a. allein durch zwei Prokuristen vorsieht, verstößt gegen zwingende Bestimmungen des AktG und ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000415Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008